Fall Ulrike: Nach dem Urteil geht's ums Geld - DER SPIEGEL
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Fall Ulrike Nach dem Urteil geht's ums Geld

Bis zu zehn Tipp-Geber aus der Bevölkerung können nach der Verurteilung des Mörders der zwölfjährigen Ulrike aus Eberswalde noch auf eine Belohnung hoffen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Frankfurt an der Oder - Der Mörder war am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nun prüfe die Polizei, wer für seine Hilfe bei der Erfassung des Täters belohnt werden sollte, sagte der Sprecher des Eberswalder Polizeipräsidiums, Toralf Reinhardt.

Bei der Fahndung nach Ulrike und ihrem Mörder waren insgesamt rund 200.000 Mark Belohnung ausgeschrieben. Ein kleiner Teil des Geldes wurde schon ausgezahlt. Die Summe setzt sich zusammen aus Spenden von Privatleuten, Firmen und Behörden. Doch nicht alles wird auch gezahlt werden, denn ein Teil des Geldes war daran geknüpft, dass das Mädchen lebend gefunden wird.

Anhand der Beweiswürdigung des Gerichts entscheidet die Polizei, wer von ihr belohnt wird. Die Firmen und Privatpersonen können sich bei der Vergabe ihrer Spenden an der Entscheidung der Polizei orientieren.Zum Fall Ulrike gab es mehr als 7000 Bürger-Hinweise. Mögliche Empfänger der Anerkennung sind der Zeuge, der kurz nach dem Verschwinden des Mädchens eine verdächtige Person und den weißen Kleinwagen beschrieb, der Mann, der die Leiche fand, oder die Bewährungshelferin des jetzt als Ulrikes Mörder verurteilten Stefan J., die der Polizei bei der Festnahme geholfen hat.

Am Dienstag war der 25-jährige J. in Frankfurt an der Oder zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte der Sozialhilfeempfänger die Schülerin am 22. Februar unweit ihres Elternhauses angefahren und dann verschleppt, missbraucht und mit ihrem Schal erwürgt.

Vom kommenden Montag an muss sich zudem ein Trittbrettfahrer im Fall Ulrike vor dem Amtsgericht von Frankfurt an der Oder verantworten. Der 42-jährige Mann aus Calau in Brandenburg soll nach Mitteilung des Gerichts die Polizei am 2. März telefonisch zur Übergabe von 55.000 Mark aufgefordert haben. Dafür wollte er Ulrike, die sich angeblich in seiner Gewalt befand, freilassen.