Urteil im Fall Ulrike: "Eine qualvolle Tatbegehung" - DER SPIEGEL
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Urteil im Fall Ulrike "Eine qualvolle Tatbegehung"

Gab es keinerlei Hinweise auf die Katastrophe? Stefan J., der Mörder der zwölfjährigen Ulrike aus Eberswalde, wurde in Frankfurt an der Oder zur Höchststrafe verurteilt.
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Frankfurt an der Oder - Das Landgericht Frankfurt an der Oder hat am Dienstag nach 13 Sitzungstagen Stefan J., 25, der Ulrike Brandt am 22. März getötet hat, zur nach Recht und Gesetz höchstmöglichen Strafe verurteilt. Lebenslang - das muss nicht bedeuten, dass er bis zum Tod eingesperrt wird. Doch um die 50 wird er schon sein, wenn er denn je entlassen wird.

Die Sicherungsverwahrung im Anschluss an die vom Gericht festgestellte Schwere der Schuld war aus rechtlichen Gründen nicht möglich. J. ist nicht einschlägig vorbestraft. Bis zur Entführung, Vergewaltigung und Ermordung Ulrikes hat er vorwiegend Autodiebstähle begangen. Politiker gefallen sich neuerdings darin, die Anordnung von Sicherungsverwahrung auch neben der lebenslangen Freiheitsstrafe von den Gerichten zu verlangen - das Gesetz aber sieht sie nur neben einer zeitigen Freiheitsstrafe vor. Ob Stefan J. in 25 Jahren noch gefährlich ist für die Öffentlichkeit, kann heute nicht geweissagt werden.

Parallel zum Verfahren wegen des Todes von Ulrike wurde dem 31 Jahre alten Krankenpfleger Olaf D. vor dem Landgericht Bremen der Prozess gemacht. Er hat im Juni innerhalb von zehn Tagen fünf Frauen, alle über 80, umgebracht. Dass eine sechste überlebte - und damit die Serie von Mordtaten beendete -, ist Gottes Wunder. D. wollte nur Geld. Bargeld. Am Donnerstag hat er ein Urteil zu erwarten, das ihn dem Leben in Freiheit ungefähr ebenso lange entziehen wird wie Stefan J.

"Besonders erbarmungslos"

Dass der Mord an Ulrike mehr öffentliche Aufmerksamkeit gefunden hat, ist verständlich. Die Suche nach dem Kind, die bis zuletzt verzweifelte Hoffnung der Eltern, ihr Kind könne noch am Leben sein und sich wieder einfinden: Am Schicksal dieser Familie nahm die ganze Bundesrepublik teil. Wie ein Mensch so etwas tun könne - die Vorsitzende Richterin Jutta Hecht sprach in der mündlichen Urteilsbegründung von einer "besonders erbarmungslosen und für das Opfer qualvollen Tatbegehung" - beschäftigte das ganze Land. Mit "direktem Vorsatz" und "hoher krimineller Energie" habe J. gehandelt, sagte die Vorsitzende. Er habe vom den Mädchen nicht abgelassen, "obwohl es stark blutete und schrie".

Andererseits stehen dieser Schrecklichkeit die Taten des Krankenpflegers Olaf D., der fünf alte Frauen erstickte und ausplünderte, in ihrer Dramatik und Erbärmlichkeit nicht nach. Die Frauen, sie waren nicht verwirrt. Sie lebten noch in ihren eigenen vier Wänden und versorgten sich selbst. Nur etwas Hilfe brauchten sie. D. musste sie töten, weil sie ihn wiedererkannt hätten. Er konnte nicht darauf vertrauen, dass ihre Aussagen als Greisinnengewäsch abgetan werden würden. Die sexuelle Brutalität gegen Kinder ist nicht schlimmer als die Tötung alter Menschen, an deren Börse der Täter will. Die alten Leute haben nicht weniger Anspruch auf Schutz und Behütetwerden als Kinder.

Der Berliner Rechtsanwalt Gregor Gysi (an seiner Seite der erfahrene Strafverteidiger Walter Venedey) hat als Vertreter der Eltern Ulrikes hervorragend gearbeitet. Jene, die ihm zunächst nachsagten, er nehme diese Nebenklage nur wahr, um sich in die Medien zu bringen, müssen ihm Abbitte tun. Er hat die Öffentlichkeit spüren lassen, warum er gerade diesen Eltern dazu helfen wollte, den Anblick des Mörders ihres Kindes zu ertragen und weiter zu leben.

Die schwächste Rolle nahm in Frankfurt an der Oder der forensische Psychiater ein. Er fand nichts, was den Täter entlastet hätte - aber er fand auch nichts in J.s Biografie, was rechtzeitig einen Hinweis auf seine Gefährlichkeit und Gefährdung hätte geben können. Es ist nicht erst seit heute bekannt, dass so schwere Störungen und Schädigungen in Kindheit und Jugend, wie sie bei J. festzustellen sind, ein Anzeichen für eine mögliche folgenschwere Entwicklung sein können, die irgendwann in eine derartige Tat münden kann. So weiß man zum Beispiel, dass Kinder, die besonders grausam Tiere quälen und töten, als Jugendliche und Erwachsene extrem gefährdet sind und gefährlich werden können. Hat J. Tiere gequält? Gab es nicht früher schon Hinweise auf sein mangelndes Mitgefühl mit anderen, sei es Tier oder Mensch?

J. völlig entgleist

In der Zeit unmittelbar vor der Tat war J., nach Entlassung aus dem Gefängnis, völlig entgleist, ohne Boden unter den Füßen. Seine rührend-hilflose Bewährungshelferin bemühte sich um Beratung und nochmals Beratung für ihn. Lehrstellen standen bereit. Nichts kam bei ihm an. Es ging täglich mehr bergab.

Geschehen so schwere Verbrechen wie das gegen Ulrike oder die alten Frauen ohne Vorwarnung? Kommen sie aus dem Nichts? Irgendeinen Hinweis hat der Prozess gegen Stefan J. nicht erbracht. Bei dem Krankenpfleger sieht es ähnlich aus. Die Hoffnung, dass wenigstens ein paar Erkenntnisse aus den Katastrophen zu gewinnen wären, hat sich nicht erfüllt.