Bundesgerichtshof: Kölner Raser muss Haftstrafe absitzen - DER SPIEGEL
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Bundesgerichtshof Kölner Raser muss Haftstrafe absitzen

Mit Tempo 109 raste ein Autofahrer durch die Kölner City und fuhr einen Radfahrer tot. Weil der Täter zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, zog er vor den Bundesgerichtshof. Jetzt steht fest: ohne Erfolg.
Verurteilter Raser von Köln (links)
Verurteilter Raser von Köln (links)

Verurteilter Raser von Köln (links)

Foto: Oliver Berg/ dpa
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Der Bundesgerichtshof hat eine mehrjährige Haftstrafe für einen Kölner Autoraser bestätigt. Der BGH verwarf damit die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom vergangenen Mai - die Kölner Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Das Landgericht hatte den 27 Jahre alten Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der Vorsitzende Richter in Köln sagte bei der Urteilsverkündung: "Wir wollten mit dem Urteil auch ein Zeichen nach draußen setzen, dass man so einfach nicht fahren kann."

Opfer stirbt nach drei Tagen

Der Angeklagte war im Juli 2015 mit 109 Stundenkilometern in einem gemieteten Sportwagen durch die Kölner Innenstadt gerast und hatte dabei einen 26 Jahre alten Radfahrer erfasst. Das Opfer starb drei Tage später im Krankenhaus.

In mehreren Städten hatten Raser in jüngerer Vergangenheit schwere Unfälle verursacht. Bundesregierung und Bundesrat wollen die Gesetze nun deutlich verschärfen.

In Berlin und Bremen stehen in zwei viel beachteten Prozessen zurzeit mehrere mutmaßliche Raser vor Gericht, die tödliche Unfälle verursacht hatten. Die Anklage lautet in beiden Fällen auf Mord (Lesen Sie hier eine SPIEGEL-Geschichte über den Raserprozess in Berlin).

sms/dpa