Köln: Raser-Prozess - Schöffe möglicherweise befangen - DER SPIEGEL
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Prozess in Köln Die Raser und die Suche nach Gerechtigkeit

Zwei Raser verursachten den Tod einer Radfahrerin und erhielten Bewährungsstrafen. Ein Gericht soll das Urteil jetzt prüfen. Doch ein Schöffe geriet selbst schon einmal ins Visier der Polizei - wegen Rasens.
Von Christian Parth
Die Angeklagten mit ihren Anwälten
Die Angeklagten mit ihren Anwälten

Die Angeklagten mit ihren Anwälten

Foto: Oliver Berg/ dpa
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In der Mittagspause wird Richter Ralph Ernst kalt erwischt. Erst wenige Stunden zuvor hatte der Vorsitzende der 3. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts mit sichtbarer Entschlossenheit die Neuauflage des bundesweit beachteten Kölner Raserprozesses eröffnet, da nimmt der Tag eine überraschende Wendung.

In der Pause erklärt einer der Schöffen dem Gericht, dass er mit einem potentiellen Zeugen und Kumpel eines der beiden Angeklagten, die bei einem illegalen Autorennen vor zweieinhalb Jahren den Tod einer Fahrradfahrerin verursacht hatten, über Facebook befreundet sei. Doch nicht nur das: Auf Nachfrage räumt er ein, dass er selbst schon einmal wegen eines Raser-Vorfalls, der auf Video dokumentiert und ins Netz gestellt worden war, ins Visier der Polizei geraten sei. Die Beamten hätten ihn besucht und ihm eine Gefährderansprache gehalten.

Eilig verfasst der Schöffe eine Erklärung, die Richter Ernst nach der Mittagsunterbrechung verliest. Darin beteuert der Schöffe, dass er nun Familienvater sei, kaum noch Kontakte zur Kölner PS-Szene habe und ihn schnelle Autos nicht mehr interessierten.

Verblüffung und Ratlosigkeit

Ein Blick auf seine öffentlich zugängliche Facebook-Seite allerdings lassen seine Aussagen wenig glaubwürdig erscheinen. Auf zahlreichen Bildern posiert der Laienrichter mit erhobenem Daumen vor protzigen Schlitten. Schließlich stellt sich auch noch heraus, dass der 31-Jährige seit August dieses Jahres nicht mehr in Köln wohnt und somit als Schöffe gar nicht hätte geladen werden dürfen. Bei den Pozessbeteiligten herrscht Verblüffung und Ratlosigkeit gleichermaßen. Das Gericht wirkt brüskiert.

Es ist ein turbulenter Tag, der zunächst unaufgeregt beginnt. Auf der Anklagebank sitzen Firat M. und sein Kumpel Erkan F. Die beiden 24 Jahre alten Männer hatten sich damals, im April 2015, ein spontanes Autorennen in der Kölner Innenstadt geliefert. Bei Tempo 95, am Auenweg unten am Rhein, wo sich immer wieder Männer mit PS-starken Boliden zum Kräftemessen treffen, flog F. mit seinem Auto aus der Kurve. Mit voller Wucht rammte er die 19 Jahre alte Miriam S., die mit ihrem Rad unterwegs war. Die Jurastudentin starb im Krankenhaus.

Im April 2016 verurteilten die Kölner Richter F. zu zwei Jahren und M. zu einem Jahr und neun Monaten Haft. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Doch genau das wollte die Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen und legte Revision ein.

Gedenken an der Unfallstelle (Archiv)

Gedenken an der Unfallstelle (Archiv)

Foto: Oliver Berg/ dpa

Im Juli dieses Jahres kassierte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil teilweise, hob die Bewährungsstrafen auf und verwies das Verfahren an das Landgericht Köln zurück. Die Höhe der Strafen steht dort nicht zur Debatte. Es geht allein um die Frage, ob die Angeklagten ihre Strafen doch noch im Gefängnis verbüßen müssen oder nicht.

Laut BGH verursachten die Angeklagten den Tod ihres Opfers zwar fahrlässig, fuhren das Rennen aber vorsätzlich. "Das Landgericht Köln hat sich nicht ausreichend damit auseinandergesetzt, wie sich die Bewährung auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirkt", hieß es in der Urteilsbegründung. Zu berücksichtigen sei auch die Zunahme illegaler Autorennen in Innenstädten und die Tatsache, dass die Männer die Gefährdung durch ihre aggressive Fahrweise bewusst herbeigeführt hätten.

Mit seiner Entscheidung hatte der BGH eine deutliche Botschaft nach Köln geschickt. So deutlich, dass die Verteidigung Sorge hat, ein fairer Prozess könne bei dem Druck, den der BGH aufgebaut habe, mindestens problematisch werden.

"Jeder kennt mich, jeder hasst mich"

Zu Beginn des Prozesstages zeigt sich Firat M. überraschend reuig. "Es tut mir unendlich leid, was ich angerichtet habe, aber ich kann Ihnen ihre Tochter nicht zurückbringen", sagt M. an die Eltern der Toten gerichtet. Der Angeklagte, schwarze Haare, an den Seiten abrasiert, liest seine Erklärung von einem Blatt Papier ab. Am liebsten würde er die Zeit zurückdrehen und alles ungeschehen machen. Er leide, müsse Tabletten nehmen, um in den Schlaf zu finden. Wegen der Berichterstattung würden die Leute immerzu über ihn reden. "Jeder kennt mich, jeder hasst mich", sagt er und blickt kurz auf. "Ich bin einer der Todraser, das macht mich kaputt."

Die Erklärung wird vom Anwalt der Nebenklage eher als taktisches Manöver gewertet. M. hatte sich im ersten Verfahren wortkarg und emotional unterkühlt gegeben und sich vielmehr den Ruf des unverbesserlichen bösen Buben erworben. Schon unmittelbar nach dem tödlichen Crash am Auenweg herrschte er die Polizei an, beim Anwenden der Sprühkreide auf seine Felgen zu achten. Doch nun sei er erwachsen geworden und ein anderer Mensch. Er könne jetzt zu dem stehen, was er gemacht habe, sagt er. Er sei als Beifahrer inzwischen unerträglich. Wenn einer zu schnell fahre, schieße ihm sofort das Unfallgeschehen in den Kopf. "Dann kriege ich Paranoia."

Ob eine Gefängnisstrafe in Frage kommt, hängt nun vor allem von der Sozialprognose und den beruflichen Perspektiven der beiden Angeklagten ab. M. erzählt, dass er als Zeitarbeiter bei Ford neun Stunden täglich Polstersitze für den Fiesta fertige. Er halte sich im Sportstudio fit und spiele Fußball im Verein. Außerdem habe er ehrenamtlich Kinder in einem Flüchtlingsheim betreut und wolle bald eine Ausbildung zum Facharbeiter für Lagerlogistik machen. Auch Bewerbungen habe er schon geschrieben. Allerdings fehle ihm oft die Kraft. In getunte Autos würde er nicht mehr einsteigen, höchstens A3, Fiesta und Peugeot.

Umstrittenes Facebook-Video

Daran hat zumindest Nebenklage-Anwalt Nikolaos Gazeas erhebliche Zweifel. Er bringt ein Facebook-Video ins Spiel, in dem zwei sündhaft teure Sportwagen durch Köln fahren. In dem Post ist M. markiert. Ins Netz gestellt wurde es zehn Monate nach der tödlichen Raserei von jenem Kumpel, mit dem auch der Schöffe bekannt ist. M. beteuert allerdings, in keinem der Autos gesessen zu haben.

Auch der Mitangeklagte Erkan F. klagt über die Folgen der Tat. Er war es, der mit seinem Auto der Radfahrerin die tödlichen Verletzungen zugefügt hatte. "Ich denke nur daran, täglich", sagt er. Er habe eine Therapie gemacht, 20 Sitzungen, wegen des Unfalls und der Konzentrationsstörungen. Im Sommersemester 2016 habe er sich an der Fachhochschule für Maschinenbau eingeschrieben. Er habe auch bereits Prüfungen bestanden, welche genau, wisse er nicht mehr.

Es ist gut möglich, dass die beiden Angeklagten all das noch einmal erzählen müssen, sollte der Schöffe abgelehnt werden. Die Anträge werden jetzt vorbereitet und noch in dieser Woche ans Gericht geschickt. Für Nebenklage-Vertreter Gazeas ist eine rechtssichere Verhandlung mit dem vorbelasteten Laienrichter eigentlich kaum noch möglich. "Auch dem Schöffen selbst tut man damit keinen Gefallen", sagt er. Sollte das Gericht neu besetzt werden müssen, fängt der Prozess, der gerade erst begonnen hat, noch einmal von vorn an.