Mörder aus Bayern Flucht nach Brasilien
Prozess gegen 34-Jährigen (Archiv): Mörder nach Brasilien geflüchtet
Foto: Armin Weigel/ dpaStraubing - Von Niederbayern ist ein verurteilter Mörder offenbar nach Brasilien geflüchtet. Der 34-Jährige habe in dem Land Kontakt mit deutschen Beamten aufgenommen, sagte Klaus-Dieter Fiedler von der Staatsanwaltschaft Straubing. Der Mann habe seine Unschuld beteuert. Unklar sei, wo genau sich der Flüchtige aufhalte.
Der Gesuchte wurde als "Strohballen-Mörder" bekannt. Er sollte Mitte August eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes an seinem Onkel antreten. Als Polizisten ihn in der vergangenen Woche in seiner Wohnung in Niederbayern abholen wollten, war er verschwunden.
Zu den konkreten Fahndungsmaßnahmen wollte sich Fiedler aus ermittlungstaktischen Gründen nicht äußern. Derzeit gebe es zwei Möglichkeiten: "Entweder er stellt sich freiwillig oder wir stellen ein Rechtshilfeersuchen." Der Mörder war mit einer Brasilianerin verheiratet und hatte bereits vor dem Prozess längere Zeit in Südamerika verbracht.
Zeitvorsprung zur Flucht genutzt
Der 34-Jährige hatte drei Tage vor der Staatsanwaltschaft erfahren, dass der Bundesgerichtshof (BGH) seine Revision gegen den Schuldspruch des Landgerichts Regensburg verworfen hatte. Diesen zeitlichen Vorsprung nutzte er zur Flucht. Auf Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg (OLG) war der Mann seit März auf freiem Fuß. "Es wäre sinnvoll gewesen, wenn die Strafvollstreckungsbehörden frühzeitig von dem BGH-Beschluss erfahren hätten", sagte Fiedler.
Eine BGH-Sprecherin sagte, die Entscheidung vom 8. August 2013 (Az.: 1 StR 303/13) sei zeitgleich an den Verteidiger, den Verurteilten und an die Staatsanwaltschaft verschickt worden. Wünsche über eine besondere Übermittlungsart, etwa per Fax, habe die Staatsanwaltschaft nicht geäußert.
Der Flüchtige war im vergangenen Dezember in der Neuauflage eines Mordprozesses zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Regensburg hatte er im Februar 2007 seinen Onkel getötet und die Leiche zwischen Strohballen in der Nähe des Straubinger Tierparks in Bayern abgelegt. In dem Verfahren war er mangels Beweisen freigesprochen worden.
Der BGH hatte das Urteil aufgehoben und an das Landgericht zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Dieses hatte den Mann Ende 2012 wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Dagegen war er in Revision gegangen, die der BGH nun verwarf.