Prozess in Ravensburg Vierjährige auf Gleise geführt – Mutter muss dauerhaft in die Psychiatrie
Angeklagte neben ihrem Dolmetscher im Landgericht Ravensburg
Foto: Aleksandra Bakmaz / dpaIm Fall einer Mutter, die ihre Tochter auf einen geschlossenen Bahnübergang gebracht hatte, hat das Landgericht Ravensburg die dauerhafte Unterbringung der 34-Jährigen in einer Psychiatrie angeordnet.
Nach Überzeugung der Kammer hatte sie im Februar die damals Vierjährige an die Gleise eines Bahnübergangs in Friedrichshafen geführt, um sich und das Kind von einem herannahenden Zug erfassen zu lassen. Aus Sicht des Gerichts war die Frau wegen einer Schizophrenie schuldunfähig.
Ein Zeuge hatte die Mutter und das Kind noch rechtzeitig von den Gleisen weggezogen. Nach seiner Aussage habe nur ein Schritt gefehlt, dann wäre es zu einem Zusammenstoß mit dem Zug gekommen. Die Frau habe sich gegen seine Hilfe gewehrt und noch versucht, in Richtung Gleise zu gelangen.
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Die Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, sie habe damals Stimmen gehört, die ihr befohlen hätten, stehen zu bleiben und sich das Leben zu nehmen. Sie habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden und »wie im Nebel« gehandelt. Die Frau, die mit ihrer Tochter aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, sagte, sie bedauere die Tat und würde sie rückgängig machen, wenn sie könnte.
Die Staatsanwaltschaft warf ihr versuchten Mord an ihrer Tochter vor. Sie habe die Wehrlosigkeit des vierjährigen Kindes bewusst ausgenutzt. Bezüglich der Tat folgte das Gericht dem Vorwurf. Weil die Frau aber laut Gutachten nicht schuldfähig ist, stand am Ende der Verhandlung formal ein Freispruch. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die Angeklagte befindet sich schon in der Psychiatrie. Die Tochter lebt nach Angaben des Gerichts in einer Pflegefamilie.