"Strohballen-Mord" Wie ein Verurteilter gegen die Justiz kämpft
Thomas L. in Brasilien: "Ich will nicht Katz und Maus spielen"
Foto: YouTubeThomas L. sieht sich nicht als Mann auf der Flucht, trotz des Haftbefehls, der vollstreckt werden soll. Trotz des Rechtshilfeersuchens, das die Staatsanwaltschaft Straubing an die brasilianischen Behörden gerichtet hat. Und trotz der Tatsache, dass er in Deutschland rechtskräftig wegen Mordes verurteilt wurde.
Seine Haft hat L. nicht angetreten, stattdessen flog er nach Brasilien. Dort könnte er untertauchen, "ich kenne das Land wie meine Westentasche", sagt der 34-Jährige im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. "Aber ich will nicht Katz und Maus spielen." L. beteuert, er sei kein Mörder.
Wer mit ihm spricht, bekommt nicht den Eindruck, der 34-Jährige sei ein Mensch, der um jeden Preis der Haft entgehen will - sonst hätte er sich nicht bei den deutschen Behörden gemeldet, wie auch die Staatsanwaltschaft bestätigt. L. wirkt eher wie jemand, der in einer extremen Situation einen Ausweg suchte. Nicht aus der Haft, aber aus einer Situation, die er als fast aussichtslos empfinden muss.
Der Flug nach Südamerika sei "für einen Unschuldigen der einzige Weg, Gehör zu finden", sagt L. Er habe sich durch seine Reise Luft verschafft. Luft, "um auf Missstände aufmerksam zu machen". Diese sieht der 34-Jährige in der Justiz.
"Dieser Prozess ist für uns absolut schlecht gelaufen"
2007 steht L. wegen Mordes vor Gericht. Er soll im Februar des Jahres seinen Onkel aus Habgier getötet, 2700 Euro Bargeld, das Handy, die Bankkarte und die Wohnungsschlüssel des Opfers an sich genommen und die Leiche zwischen Strohballen in der Nähe des Straubinger Tierparks abgelegt haben. Seither heißt der Fall "Strohballen-Mord". Das Landgericht Regensburg spricht L. frei.
Der Bundesgerichtshof verwirft das Urteil, weil Beweise nicht ausreichend gewürdigt worden und die Richter in ihrer Urteilsbegründung mehrfach von "eher fernliegenden Hypothesen" ausgegangen seien. Der Fall wird nach Regensburg zurückverwiesen. "In dem BGH-Urteil stand mehr oder weniger, was im Folgeverfahren rauskommen soll", sagt Michael Haizmann, damals L.s Pflichtverteidiger.
Tatsächlich kommt eine andere Kammer des Landgerichts im neu aufgerollten Prozess zur Auffassung, L. sei der Täter. Kurz vor Weihnachten 2012 fällt das Urteil: "lebenslänglich". "Dieser Prozess ist für uns absolut schlecht gelaufen", sagt Haizmann. Er legt zwar Revision ein, die der BGH aber als "offensichtlich unbegründet" verwirft. Erfolg hat der Anwalt lediglich mit einer Beschwerde gegen den Haftbefehl - das Oberlandesgericht Nürnberg hebt ihn auf.
Damit ist L. ein rechtskräftig verurteilter Mörder auf freiem Fuß, "eine seltene Kombination", wie Haizmann sagt. Für die Justizvollzugsbehörden sollte sich dieser Umstand als peinlich erweisen.
"Ich meide Leute, die meinetwegen Ärger bekommen könnten"
Die Abweisung des Revisionsantrags datiert vom 8. August, sie wird vom BGH zeitgleich an alle Prozessparteien verschickt. L. erfährt davon am 16. August, einem Freitag nach Maria Himmelfahrt, Feiertag in Bayern. Möglicherweise nehmen die Justizvollzugsbehörden deswegen erst am 19. August, einem Montag, von der BGH-Entscheidung Kenntnis. Ein Polizist telefoniert mit L. und sagt ihm, er solle die Haft spätestens um 7 Uhr am Folgetag antreten.
Zu dem Zeitpunkt ist L. in Frankfurt. Am 21. August reist L. in Brasilien ein. "Den Flug habe ich erst gebucht, nachdem mich der Polizist angerufen hatte", sagt er. Derzeit ist er in São Paolo, wo genau er wohnt, will er nicht sagen. "Ich meide Leute, die meinetwegen Ärger bekommen könnten." Er habe familiären Kontakt vermieden, damit niemand hineingezogen werde.
Von Brasilien aus plant L. seine Rückkehr. In einem YouTube-Video hat er dies öffentlich gemacht. "Dieser Ankündigung allein kann ich nicht glauben", sagt Staatsanwalt Klaus-Dieter Fiedler. Sie sei jedenfalls kein Grund, das Rechtshilfeersuchen zu stoppen.
L. will im Laufe des Septembers nach Deutschland zurückkehren. Das soll gut geplant sein, L. will nicht, dass sie überhastet oder wie ein Schuldeingeständnis wirkt. Dabei soll ihm ein neuer Verteidiger helfen.
Wiederaufnahme des Verfahrens äußerst schwierig
Der Anwalt Adam Ahmed bestätigte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE, dass L. Kontakt zu ihm aufgenommen habe. Er werde prüfen, welche Erfolgsaussichten es für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gebe. Weiter will sich Ahmed nicht äußern, weil er noch keine Akteneinsicht hatte.
L. ist sich im Klaren, dass er "für die Strafbehörden der Richtige" ist - und geht wie Anwalt Haizmann davon aus, dass er in Haft kommen wird, sobald er einreist. L. selbst sieht sich aber als Justizopfer. Die Ermittler hätten sich frühzeitig auf ihn als Täter festgelegt und um diese Hypothese herum den Fall gebaut.
Die Staatsanwaltschaft ist sich keiner Schuld bewusst. "Wir haben umfänglich ermittelt", sagt Fiedler. Dass manche Zeugen im zweiten Verfahren sagten, sie hätten sich anders geäußert als polizeilich protokolliert - das sei alles vom Regensburger Landgericht gewürdigt worden. "L. ist rechtskräftig verurteilt, und das Urteil ist zu vollstrecken."
Der 34-Jährige sagt, er habe nicht aufgegeben. "Ich muss weiter darauf vertrauen, dass es letztlich zu einer fairen Betrachtung und zu einem Freispruch kommt. Und darauf, dass ich einen Teil meines Lebens zurückbekomme."
So, wie es vorher gewesen sei, werde es ohnehin nicht mehr, sagt L. Das stimmt in jedem Fall.