Unverständliches Strafrecht Milde für die Todesraser
Stuttgart - Eine Septembernacht in der Nähe von Stuttgart, es ist kurz nach Mitternacht: Zwei junge Männer rasen mit beinahe 100 Stundenkilometern nebeneinander her. Der eine will mit dem Familienauto überholen, einem VW-Passat. Der andere gibt mit seinem Opel Vectra Gas, lässt den Freund nicht vorbei. Sie überqueren eine Kreuzung, eine Kurve kommt in Sicht. Die beiden sind immer noch gleichauf, der eine auf der rechten Spur, der andere auf der Gegenfahrbahn.
In der Kurve kommt ihnen ein Auto entgegen. Die Fahrerin sieht den Kombi, der auf ihrer Spur auf sie zurast. Ausweichen kann sie nicht mehr. Frontal krachen die beiden Wagen zusammen. Die junge Frau stirbt noch an der Unfallstelle. Sie wurde 22 Jahre alt. Ihre beiden Freundinnen, die mit im Auto sitzen, werden verletzt.
Der Fahrer des Unfallwagens war damals, im September 2002, 18 Jahre alt. Den Führerschein hatte er seit zwei Wochen. Sein Freund, der im zweiten Auto fuhr, war 20 Jahre alt. Die Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte den Unfallfahrer jetzt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Sein Freund bekam 18 Monate Haft auf Bewährung.
Ursprünglich hatte das Amtsgericht Esslingen im vorigen Dezember das gleiche Strafmaß ausgesprochen - aber ohne Bewährung. Dagegen hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. "Wir wollten ein höheres Urteil", sagte Eckhard Maak, Sprecher der Staatsanwalt, zu SPIEGEL ONLINE. Nachdem das Urteil der zweiten Instanz nun nur noch eine Bewährungsstrafe ist, sei die Staatsanwaltschaft natürlich nicht zufrieden, so Maak. Man wolle Revision gegen das Urteil einlegen.
Dass das Urteil seiner Kammer nicht unwidersprochen bleibt, wundert den Vorsitzenden Richter Wolfgang Vögele nicht. Aus seiner Sicht habe das Gericht aber keine andere Möglichkeit gehabt. "Wir mussten uns bei der Urteilsfindung fragen, ob wir das Urteil des Amtsgerichts so vollstrecken müssen, damit die Angeklagten ihre Verfehlung verstehen", erläuterte Vögele gegenüber SPIEGEL ONLINE. "Ich glaube, sie verstehen es auch so." Im Vordergrund stehe im Jugendstrafrecht der erzieherische Gedanke.
Beide Angeklagte wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gesetz lässt das auch für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren unter bestimmten Umständen zu. Das zu entscheiden, liegt im Ermessen des Gerichts. Begründung in diesem Fall: Der Jüngere war nicht reif genug, der Ältere habe eine "typische Jugendverfehlung" begangen, das Kräftemessen unter jungen Männern. Man werde nun genau beobachten, wie die Verurteilten sich entwickeln. Autofahren dürfen beide in den nächsten Jahren nicht.
Nach der Urteilsverkündung, sagt Vögele, habe er die Angehörigen im Gericht gesehen - wütend, verständnislos, voller Schmerz und Trauer. "Wenn Sie Ihre Tochter verloren hätten, würden Sie so nicht urteilen", sagten die Eltern zu dem Richter. "Dann wäre ich nicht der Richter in diesem Verfahren", habe er geantwortet. "Denn ich würde genauso empfinden wie Sie."
- Fall 1: Pädophiler Lehrer darf bald wieder in die Schule
- Fall 2: Psychiatrie für Kinderschänder nicht zumutbar
- Fall 3: Messerstecher laufen frei herum
- Fall 4: Keine Fluchtgefahr, keine U-Haft
- Fall 5: Gericht versäumt Frist und lässt Totschläger frei
- Fall 6: Schüler erschlug Stiefvater - und kommt frei