Asylpolitik: Das Abschiebe-Problem - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Asylpolitik Das Abschiebe-Problem

Im Fall Sami A. ist einiges schiefgelaufen, viele Fragen sind unbeantwortet. Aber warum sind Abschiebungen ein so komplizierter Vorgang? Was ist uns der Rechtsstaat eigentlich noch wert? Fünf Thesen.
Abschiebe-Flug in Frankfurt am Main (Archivfoto)
Abschiebe-Flug in Frankfurt am Main (Archivfoto)

Abschiebe-Flug in Frankfurt am Main (Archivfoto)

Foto: Boris Roessler / dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Gut gemeint ist oft nicht gut gemacht. Das gilt auch beim Thema Abschiebungen. Dafür ist der Fall Sami A. ein gutes Beispiel (Lesen Sie die Geschichte im neuen SPIEGEL ): Kaum einer dürfte etwas dagegen einzuwenden haben, dass ein Gefährder wie der 42-jährige Tunesier in sein Heimatland abgeschoben wird. Also ein Mann, dem die deutschen Sicherheitsbehörden jederzeit eine "politisch motivierte Straftat von erheblicher Bedeutung" zutrauen. Doch es geht vielen dann doch zu weit, wenn dabei ein Gericht umgangen wird, das wegen der nicht auszuschließenden Foltergefahr in Tunesien gegen die Abschiebung ist.

Inzwischen ist bekannt geworden, dass die Abschiebung von Sami A. vor zehn Tagen wohl noch auf dem Anflug auf den Flughafen Enfidha in Tunis hätte gestoppt werden können - so hat es die Bundespolizei der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" gesagt.

Die Lage ist vertrackt: Das ausgetrickste Gelsenkirchener Verwaltungsgericht verlangt die sofortige Rückführung des Mannes, der einmal Leibwächter von Osama Bin Laden gewesen sein soll. Die Tunesier wiederum wollen ihn behalten, was vielen deutschen Politikern, allen voran Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), wohl auch das liebste wäre, weil sie eine Blamage bei der Rückholung fürchten.

Bin Ladens mutmaßlicher Ex-Leibwächter
6 Min

"Wir können den Rechtsstaat nicht an- und ausknipsen, wie es uns beliebt", schreibt der FDP-Vize Wolfgang Kubicki in einem Gastbeitrag für die "Welt am Sonntag". Kubicki ist Strafverteidiger und bezeichnet das Ganze als "Skandal". Bei Sami A. scheint so eine Art An- und Ausknipsen des Rechtsstaats gewünscht zu werden, argwöhnt Kubicki.

Und Sami A. ist nicht die einzige Panne dieser Art in jüngster Zeit: Bei einem in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Afghanen, der kürzlich in seine Heimat abgeschoben wurde, arbeitet man bereits an der Rückholung. Hier ist eine Klage anhängig, die den beteiligten Behörden angeblich wegen eines Irrtums entgangen war.

Tatsache ist aber auch: Der Rechtsstaat hat bei Tausenden Abschiebungen in diesem Jahr funktioniert. (23.966 waren es im Vorjahr). Aber jeder Fehler wiegt schwer.

Es gibt fünf Gründe, warum Abschiebungen ein so politisches Thema sind:

1. Der öffentliche Druck

Die versuchte Abschiebung von Sami A. stand unter öffentlicher Beobachtung wie wohl keine zuvor. Das liegt auch an Innenminister Seehofer, der den Fall zu seinem persönlichen Projekt erklärt hat, zuletzt machte sich aber selbst Kanzlerin Angela Merkel (CDU) für die Abschiebung des Tunesiers stark.

Nach SPIEGEL-Informationen hat das aus Sicht der Gelsenkirchener Richter am Ende sogar die Foltergefahr für Sami A. erhöht, weil der Mann für die Tunesier nun umso mehr Bedeutung habe. Der Druck für die beteiligten Behörden, insbesondere auf das dem Innenministerium nachgeordnete Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) war immens. Zeitweise soll Seehofer jeden Morgen seine Beamten nach dem Fall Sami A. gefragt haben. Das alles vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Flüchtlingsdebatte.

Innenminister Horst Seehofer

Innenminister Horst Seehofer

Foto: TOBIAS SCHWARZ/ AFP

Bloß weg mit dem Tunesier? Sollte das die Devise gewesen sein, wäre es wenig verwunderlich, wie vieles gelaufen ist. Wie die "FAS" berichtet, war der öffentliche Druck auch ein Grund für den Landesminister Joachim Stamp (FDP) in Nordrhein-Westfalen, Sami A. so schnell wie möglich abschieben zu lassen.

91 Gefährder und sogenannte relevante Personen aus der Islamistenszene wurden im vergangenen Jahr abgeschoben, eine deutliche Steigerung zu den Vorjahren - aber ohne vergleichbare öffentliche Aufregung wie bei Sami A. Und offenbar ohne das Austricksen von Gerichten.

2. Rechtliche Details und Zuständigkeiten

Bis ein Mensch in Deutschland abgeschoben werden kann, muss viel Arbeit geleistet werden. Um mit dem abgelehnten Asylbescheid zu beginnen: Gegen den kann geklagt werden durch verschiedene Instanzen. Falls eine Person abschiebepflichtig ist, müssen sich die Ausländerbehörde und das Bamf koordinieren, möglicherweise sind bei einem politisch relevanten Fall wie bei Sami A. auch das Bundesinnenministerium und ein Landesministerium involviert.

Wenn wie hier weitere Gründe wichtig sind, wie die mögliche Foltergefahr im Heimatland oder die dortige Sicherheitslage, können wieder Gerichte angerufen werden. Am Ende sind die Landespolizei für den Weg zur Maschine und die Bundespolizei für den Flug zuständig.

Es ist kompliziert - und erfordert eine Menge Austausch.

3. Die Kommunikation

Bei Sami A. fragte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beim Bamf nach, ob eine Abschiebung bevorstehe (was verneint wurde). Das Bamf beruft sich darauf, im NRW-Integrationsministerium nachgehakt zu haben, wo von dem für den nächsten Tag erfolgten Termin keine Rede war - nach SPIEGEL-Informationen hatte ihn das Ministerium bewusst verschwiegen. Die Frage ist: Hätte das Gericht, falls es selbst noch mal im Ministerium oder der Ausländerbehörde nachgefragt hätte, die korrekte Information erhalten?

Flughafen Enfidha in Tunis

Flughafen Enfidha in Tunis

Foto: Shutterstock / Authentic travel

Auch im Fall des aus Mecklenburg-Vorpommern unrechtmäßig abgeschobenen Afghanen zeigt sich, dass die Kommunikation der beteiligten Akteure nicht funktioniert hat oder bewusst gestört wurde.

4. Die Frage der Rechtsstaats-Treue

Der Anwalt und FDP-Politiker Kubicki unterstellt die bewusste Aushebelung des Rechtsstaats im Fall Sami A. Ob das so ist, muss noch aufgeklärt werden. Allerdings stellt sich auch die Frage, wie treu politische Repräsentanten dieses Landes bis in die höchsten Ämter dem Prinzip folgen, das den Kern unseres Staatsverständnisses bildet. So hatte beispielsweise NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) das Ergebnis im Fall Sami A. gelobt und jegliche Zweifel an der Abschiebung zur Seite gewischt.

Sind selbst Politiker der Unionsparteien bereit, wie Kubicki schreibt, "rechtsstaatliche Grundsätze und Verfahren einem 'gesunden Volksempfinden' unterzuordnen?". Diesen Eindruck konnte man in der vergangenen Woche angesichts mancher Reaktion tatsächlich haben. Es wäre bedenklich. Dass mancher Bürger im Zweifel den Rechtsstaat Rechtsstaat sein lassen will, ist bekannt, bei Sexualverbrechen hört man diese Forderung regelmäßig. Sich dem umso entschiedener entgegenzustellen, ist die Pflicht demokratischer Politiker.

5. Die Akzeptanz-Frage

Selbst wenn alles ordnungsgemäß abgelaufen ist, stellt sich bei einer Abschiebung oft noch eine ganz andere Frage: Muss der perfekt integrierte Afghane, der vielleicht gerade auch noch eine Ausbildung beim Bäcker nebenan begonnen hat, der keinen anderen Azubi finden konnte, wirklich abgeschoben werden? Ist das moralisch und praktisch vertretbar?

Das sind Fragen, bei denen der Rechtsstaat die Achseln zucken kann und die Politik im Moment passen muss. Da kann dann vielleicht irgendwann ein Einwanderungsgesetz - oder Fachkräftezuwanderungsgesetz, wie es die Kanzlerin nennt - helfen.

Das sei ein "zentrales Projekt der Koalition", sagte Merkel am Freitag bei ihrer Sommerpressekonferenz - bis Ende des Jahres soll das Gesetz vorliegen.