Nach dem Aus der Ampel Union stimmt im Bundestag erstmals mit Rot-Grün
Olaf Scholz und Friedrich Merz beim Handshake
Foto: Kay Nietfeld / dpaAm 23. Februar soll ein neuer Bundestag gewählt werden. Die Regierung hofft, bis dahin noch einige letzte Vorhaben im Bundestag zu verabschieden.
Nun hat die Union nach dem Ende der Ampelkoalition erstmals mit der rot-grünen Minderheitsregierung für Gesetzesvorhaben gestimmt. Das Parlament billigte mit den Stimmen der Abgeordneten von SPD, Grünen, CDU/CSU sowie auch FDP und BSW eine Änderung der Rechtslage bei der Vererbung von Bauernhöfen. Mit ihr verknüpft in einem sogenannten Omnibus-Gesetz war auch eine Verlängerung der Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchsdelikten.
Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) hatte der rot-grünen Koalition vor den Neuwahlen im Februar Unterstützung seiner Fraktion bei einigen unaufschiebbaren Vorhaben im Bundestag angeboten. CDU und CSU würden aber nicht der »Auswechselspieler« für die zerbrochene Koalition mit der FDP werden, betonte er am Mittwoch im Bundestag.
Die nun verabschiedete Vorlage war im Rechtsausschuss des Bundestags bereits kurz vor dem Bruch der Koalition am 6. November vereinbart worden.
Union will Telefonüberwachung dauerhaft möglich machen
Der CDU-Abgeordnete Carsten Müller warf der früheren Ampelkoalition vor, Entscheidungen auf die lange Bank geschoben zu haben. Es sei gut, »dass dieses Trauerspiel jetzt ein Ende hat«, sagte er. In beiden Fällen dränge jetzt die Zeit: Bei der Höfeordnung fehle sonst ab Januar eine Regelung für Erbfälle in vier Bundesländern, bei der Telekommunikationsüberwachung wäre schon nach dem 12. Dezember die Rechtsgrundlage weggefallen.
Die Änderung der Höfeordnung betrifft nur vier Bundesländer: Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Andere Länder haben eigene Regelungen. Hintergrund der nötigen Änderung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 für Bewertungen zur Bemessung der Grundsteuer.
Die Telefonüberwachung im Fall bestimmter Straftaten wie Banden-, Wohnungseinbruchs- und schwerem Bandendiebstahl wurde nun bis zum 1. Januar 2030 befristet verlängert. CDU-Vertreter Müller kündigte an, die Union werde bei einem Sieg bei der Bundestagswahl »als eine der ersten Maßnahmen« die Befristung aufheben, um die Überwachung von Telefongesprächen und E-Mails dauerhaft für die Strafverfolgungsbehörden möglich zu machen.
Die Restregierung und die Opposition verhandeln aktuell darüber, welche Gesetze vor den Neuwahlen noch beschlossen werden sollen. Ein Vorhaben, das wohl sicher durchkommt, ist der Abbau der kalten Progression. Dieser soll verhindern, dass Bürger durch den ansteigenden Steuertarif auch dann mehr an den Fiskus zahlen müssen, wenn ihre Gehaltserhöhung nur die Inflation ausgleicht. Hierzu hat die FDP bereits ihre Zustimmung signalisiert.
Auch beim Schutz des Bundesverfassungsgerichts sieht es so aus. Dessen Struktur wollen die Fraktionen besser im Grundgesetz verankern, um das Gericht vor politischer Einflussnahme zu schützen. Das Vorhaben ist mit der Union sowie der FDP abgestimmt und hat entsprechend gute Chancen, noch vor den Neuwahlen verabschiedet zu werden.
Komplizierter wird es bei anderen Themen. Dem Entwurf für einen Nachtragshaushalt wollen FDP und Union in seiner bisherigen Form etwa nicht zustimmen. Ein Nachtragshaushalt wäre notwendig, weil die vom Bund eingeplanten Mittel für 2024 nicht ausreichen. Sollte sich dafür keine Einigung finden, muss Finanzminister Jörg Kukies (SPD) eine Haushaltssperre verhängen. Vertraglich zugesagte und verpflichtende Ausgaben wie Sozialleistungen oder Gehälter würden dann weiter bezahlt, andere eingefroren. Merz kündigte an, man werde den Entwurf für einen Nachtragshaushalt zur neuerlichen Beratung an den Haushaltsausschuss überweisen.