Atomausstieg Bundesrat will Stromkonzerne stärker haften lassen
Atomkraftwerk im hessischen Biblis: Konkrete Pflicht zum direkten Rückbau
Foto: Christoph Schmidt / dpa / picture allianceDer Bundesrat hält das Gesetz der Bundesregierung zur Haftung der Stromkonzerne für die Kosten des Atomausstiegs für unzureichend. Aus Sicht der Länderkammer sollten die Konzerne auch verpflichtet werden, die entsprechenden Kosten darzulegen. Auch sollte eine konkrete Pflicht zum direkten Rückbau der Kraftwerke im Atomgesetz verankert werden.
Der Bundesrat fordert zudem die Verursacherhaftung auch für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Kernbrennstoffen. Das Gesetz soll im Kern verhindern, dass die Stromkonzerne E.on, RWE, EnBW und Vattenfall sich durch Abspaltung ihrer Atomtöchter vor der Haftung für die Stilllegungs- und Entsorgungskosten drücken.
Die weiteren Entscheidungen der Länderkammer im Überblick:
- Vorratsdatenspeicherung: Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Ermittler sollen zur Bekämpfung von Terror und bei schweren Verbrechen auf die Daten zugreifen können - den Abruf muss ein Richter erlauben. Mehrere Politiker und Initiativen haben bereits Klagen angekündigt. Um gespeicherte Daten vor Ausspähung zu schützen, wird der Straftatbestand der Datenhehlerei eingeführt.
- Lebenspartnerschaften: In Gesetzestexten wird die Lebenspartnerschaft an die Ehe angeglichen. Die Änderungen sind allerdings oft redaktionell: So wird der Begriff "Ehegatte" durch "Lebenspartner" ergänzt.
- Nachtragshaushalt: Der Bundesrat ließ den Nachtragshaushalt für 2015 passieren. Damit setzt der Bund die Zusage weiterer Milliardenhilfen für Länder und Kommunen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden um.
- WLAN-Hotspots: Das geplante WLAN-Gesetz soll nachgebessert werden. Der Regierungsentwurf werde seinen Zielen nicht gerecht, um die Verbreitung öffentlicher Hotspots zu fördern. Die Länder befürworten eine Streichung der sogenannten Störer-Haftung, die Anbieter freier Hotspots einer Rechtsunsicherheit aussetze.
- Korruption: Im privaten Sektor wird die Strafbarkeit von Korruption erweitert: Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft stehen damit umfassender als bisher unter Strafe. Auch die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit ausländischer und internationaler Amtsträger wird erweitert.
- Auto-Zulassung: Autohändler sollen ihre noch nicht zugelassenen Fahrzeuge mit roten Kennzeichen zum Tanken, zur Waschanlage oder zur Reparatur fahren dürfen, auch wenn sie dafür das Betriebsgelände verlassen müssen. In der Vergangenheit hatten Gerichte solche Fahrten als rechtswidrig eingestuft.