Gesetzentwurf: Rot-Grün will Huren besser stellen - DER SPIEGEL
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Gesetzentwurf Rot-Grün will Huren besser stellen

Künftig soll die rechtliche Situation der Liebesdienerinnen verbessert werden. Am Freitag will die Koalition ihre Gesetzesnovelle erstmals im Bundestag vorstellen. Prostitution als Beruf anzuerkennen, wagt die Bundesregierung allerdings noch nicht.
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Frankfurt/Main - Felicitas Weigmann freut sich. "Dann werde ich als Bordellbesitzerin endlich nicht mehr kriminalisiert", sagt sie. Bislang durfte sie als Betreiberin des Berliner "Cafe Pssst!" nicht zugeben, ein Bordell zu führen, ohne fürchten zu müssen, die Konzession zu verlieren. Heute haben die Fraktionen von SPD und Grünen den Gesetzentwurf "zur rechtlichen Besserstellung der Prostituierten" abgesegnet.

Zwar wird Prostitution, wenn das Gesetz beschlossen wird, als Beruf immer noch nicht gesetzlich anerkannt sein, aber sie wird nicht mehr als sittenwidrig gelten. Schließlich soll die Vereinbarung über die Entlohnung zwischen Prostituierten und Freiern künftig als "rechtswirksame und einklagbare Forderung" gelten.

"Das ist für uns wichtig", sagt Uta Falck von der Beratungsstelle für Prostituierte "Hydra" in Berlin. "Die Prostituierten können dann ihren Lohn von den Freiern einklagen, wenn zum Beispiel ein Scheck platzt", sagt sie. Das passiere nicht selten. Und bei mehreren hunderttausend Liebesdienerinnen in Deutschland - die Schätzungen schwanken zwischen 200.000 und 400.000 - habe es in der Vergangenheit einige Ausfälle gegeben.

Ansonsten jedoch ist Falck von dem Vertragswerk enttäuscht. Zwar sollen sich nach dem Gesetzentwurf - das Gesetz soll vom Bundestag noch vor der Sommerpause beschlossen werden - künftig Prostituierte im Rahmen eines "Beschäftigungsverhältnisses" anstellen lassen können. Allerdings wisse keiner, wie die Verträge in der Realität aussehen sollen, bemängelt sie. Schließlich dürfen die Bordellbetreiber darin zwar die Arbeitszeiten der Huren festlegen. Allerdings machen sie sich weiterhin strafbar, wenn sie "Ort, Zeit und Ausmaß" der Arbeit bestimmen.

Immerhin wird den Prostituierten im Rahmen eines solchen Beschäftigungsverhältnisses endlich der Zugang zur Sozialversicherung ermöglicht, der ihnen zuvor verwehrt war. Eine Kernforderung der Hurenbewegung wird jedoch nicht erfüllt. Als Beruf will das Gesetz Prostitution weiterhin nicht anerkennen. Dann nämlich könnten reguläre Arbeitsverträge geschlossen werden. Und das würde bedeuten, weiß Weigmann, dass "ausstiegswillige Prostituierte wegen der gesetzlichen Kündigungsfrist nicht sofort rauskommen".

Berufsverband für Prostituierte

Für eine "Mogelpackung" hält Juanita Henning von "Dona Carmen", einem Verein für die Rechte von Prostituierten in Frankfurt am Main, den Entwurf. Mehr als die Hälfte der Huren sei von vorneherein vom Gesetz ausgeschlossen, erklärt sie. Schließlich seien mehr als 50 Prozent Migrantinnen mit Touristenvisa, die gar nicht in Beschäftigungsverhältnisse treten könnten.

"Wenn das Gesetz durchkommt, wird die Rechtslage noch komplizierter", glaubt der Erfurter Rechtsanwalt Peter Winterhoff. Da lag es gar nicht so fern, einen Berufsverband für Prostituierte zu planen, der bis Ende des Jahres gemeinsam mit Huren gegründet werden soll. "Als Interessenvertretung wollen wir Druck auf den Gesetzgeber ausüben und gleichzeitig Partner für die Krankenkassen und Sozialversicherungen sein", sagt er. Allerdings glaubt er nicht, dass viele Prostituierte künftig als Sozialversicherte arbeiten werden: "Da kommen wohl nur 0,5 Prozent in Betracht."

Weigmann kennt die Gründe. "Verpflichtungen liegen nicht in der Natur einer Hure", erklärt sie. Viele Frauen arbeiteten in verschiedenen Bordellen und wollten ständig wechseln. Wieder andere wollten sich nicht registrieren lassen, weil sie in der Anonymität bleiben wollten. Und dann gebe es natürlich noch diejenigen, die ihr Geld auch künftig lieber schwarz verdienen wollten.

Holger Mehlig, AP