Klimakrise: Thorsten Frei stemmt sich gegen Aufnahme von Hitzeschutz ins Grundgesetz - DER SPIEGEL
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SPD-Vorschlag zur Klimakrise Unionsfraktionschef Frei stemmt sich gegen Aufnahme von Hitzeschutz ins Grundgesetz

Hitze- und Klimaschutz sind bei der Kabinettsklausur nur ein Randthema. Unionsfraktionschef Thorsten Frei hat zu einem Vorschlag der SPD aber eine entschiedene Haltung.
Wasserfontänen in Köln als Kühlaktion
Wasserfontänen in Köln als Kühlaktion

Wasserfontänen in Köln als Kühlaktion

Foto: Christoph Hardt / action press

Union und SPD streiten über neue Rezepte im Umgang mit der Klimakrise. Nun hat Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) einen Vorschlag der SPD für Klimaschutz in Bundesverantwortung abgelehnt. Konkret hatten die SPD-geführten Ministerien angeregt, Klimaanpassung und Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden ins Grundgesetz aufzunehmen.

Frei ist skeptisch. Dies berge die Gefahr, »dass die eine politische Ebene mit dem Finger auf die andere zeigt und am Ende wenig passiert«, sagte der Unionsfraktionschef am Mittwoch im Deutschlandfunk. Er halte das deshalb nicht »für ein zukunftsträchtiges Modell«.

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Ringen um die Schwerpunkte

Nach der Rückkehr von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) aus seinem Sommerurlaub ringt die schwarz-rote Regierung um die richtige Schwerpunktsetzung. Das Bundeskabinett berät beim Treffen in Schloss Neuhardenberg in Brandenburg seit gestern über Wirtschaftsfragen. Heute zum Abschluss der Klausur ist dann eine Aussprache über Hitze- und Klimaschutz geplant. Beschlüsse soll es aber keine geben.

Frei betonte, die deutschen Klimaziele seien im internationalen Vergleich »unglaublich ambitioniert«. An den Anstrengungen Deutschlands, diese Klimaziele zügig zu erreichen, könne »überhaupt kein Zweifel bestehen«, sagte er.

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Der Unionsfraktionschef verwies gleichzeitig auch auf die schwierige Finanzlage des Bundes: Die Haushaltsmittel seien »mehr als begrenzt«. Deswegen müssten vor dem Hintergrund einer herausfordernden Wirtschaftslage Prioritäten gesetzt werden.

Ein weiterer Grund, warum sich die Union mit dem SPD-Vorschlag schwertun dürfte: Für die Änderung des Grundgesetzes wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig. Dafür müsste die Union Stimmen der Linksfraktion akzeptieren. Gegen die Linke hält die CDU allerdings wie gegen die AfD einen Unvereinbarkeitsbeschluss hoch.

mrc/AFP