Leuna-Affäre: Bertossa korrigiert Aussagen - DER SPIEGEL
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Leuna-Affäre Bertossa korrigiert Aussagen

Viele deutsche Persönlichkeiten seien in die Leuna-Affäre verstrickt, hieß es in Medienberichten unter Berufung auf den Schweizer Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa. Der stellte am Donnerstag einige Aussagen richtig.
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Berlin - Deutsche seien mit Ausnahme des Geschäftsmannes Dieter Holzer und des ehemaligen Staatssekretärs Holger Pfahls nicht Gegenstand von Ermittlungen seiner Behörde, sagte Bernard Bertossa der "Berliner Zeitung".

Zwar seien in den Ermittlungen um die Privatisierung der Leuna- Raffinerie die Namen weiterer Deutscher aufgetaucht, sagte Bertossa. Entgegen einem Bericht von InfoRadio Berlin-Brandenburg werde gegen diese aber nicht ermittelt. Zugleich widersprach er der Darstellung der Zeitung "Die Woche", wonach sich die Schweizer Justiz wegen angeblicher Konten in der Schweiz für zahlreiche Deutsche, darunter 29 Unionspolitiker, interessiere. Er habe keine Erkenntnisse über solche Konten der insgesamt 37 in einem Vermerk der Genfer Kantonspolizei vom 2. März 2000 genannten Personen.

Nach Darstellung der "Berliner Zeitung" haben zehn dieser Personen an ausgewählten Tagen in Hotels des Kantons gewohnt. Bei den übrigen handle es sich um Personen, "die im Rahmen weiterer Ermittlungen zur Leuna/Elf-Angelegenheit überprüft werden müssen", zitiert die Zeitung aus dem Vermerk.

"Die Woche" hatte berichtet, die in dem Vermerk Genannten hätten Konten in der Schweiz gehabt oder verfügten noch immer darüber. Unter ihnen seien ein amtierender und zwei ehemalige Ministerpräsidenten, acht frühere Bundesminister und fünf Ex-Staatssekretäre. Insgesamt würden 25 CDU- und vier CSU-Politiker genannt.

CDU-Mann Schmidt fordert Ermittlungen wegen Geheimnisverrat

Der CDU-Obmann im Spenden-Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt, forderte angesichts des Bekanntwerdens der Namensliste Ermittlungen wegen Geheimnisverrats. "Die als Verschlusssache eingestufte Liste wurde durch den politischen Gegner an die Presse lanciert, um in einer Schmutzkampagne die CDU zu diffamieren", sagte Schmidt der "Mitteldeutschen Zeitung". Dies müsse strafrechtlich geklärt werden.

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