NPD scheitert mit Eilantrag gegen Bundespräsident Gauck - DER SPIEGEL
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Verfassungsgericht NPD scheitert mit Eilantrag gegen Bundespräsident Gauck

Als "Spinner" hatte der Bundespräsident NPD-Mitglieder bezeichnet. Das wollen sich die Rechtsextremen nicht gefallen lassen - und zogen nach Karlsruhe. Doch das Verfassungsgericht wies einen Eilantrag ab. Es sei nicht zu erwarten, dass Gauck sich vor der Bundestagswahl wieder so äußere.
NPD-Chef Apfel: Klage in Karlsruhe
NPD-Chef Apfel: Klage in Karlsruhe

NPD-Chef Apfel: Klage in Karlsruhe

Foto: Kay Nietfeld/ picture alliance / dpa
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Hamburg/Karlsruhe - Die Karlsruher Richter haben am Dienstag einen Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten wegen Beleidigung abgewiesen. Joachim Gauck werde die Äußerung, NPD-Anhänger seien "Spinner", laut einer Stellungnahme vor der Bundestagswahl aller Voraussicht nach nicht wiederholen, begründete der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts seine Entscheidung.

Ende August war Gauck nach einem Auftritt vor 400 Oberstufenschülern in der Presse unter anderem mit den Worten zitiert worden: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen." Da die rechtsextreme NPD die Proteste gegen die Asylbewerber befeuert, verlangte die Partei von Gauck Auskunft, ob er Gegendemonstrationen "öffentlich gutgeheißen und unterstützt" habe und ob er sich mit der "Bezeichnung 'Spinner' auf Mitglieder bzw. Aktivisten der NPD bezogen" habe. Gauck ließ erklären, "bei verständiger Würdigung der Medienberichte" beantworte "sich Ihre Frage von selbst".

Daraufhin reichte die NPD Organklage gegen den Bundespräsidenten ein, verbunden mit einem Eilantrag, ihm solche Äußerungen bis auf weiteres vor der Bundestagswahl zu untersagen, wie der SPIEGEL berichtet hatte.

Die Richter des Zweiten Senats sahen die Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung aber nicht gegeben. Es sei nicht zu erwarten, dass sich der Bundespräsident bis zur Bundestagswahl am 22. September 2013 in einer Weise äußern werde, die die Chancengleichheit der Parteien bei Wahlen verletze, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Laut Beschluss wird das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt, wenn Staatsorgane - dazu gehört auch der Bundespräsident - "parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirken". "Aufgrund der Stellungnahme des Antragsgegners ist davon auszugehen, dass ihm diese Gefährdungslage bewusst ist", schreiben die Karlsruher Richter.

Gauck hatte nach Aufforderung des Gerichts zuvor schriftlich erklärt, er habe zu keinem Zeitpunkt zu Protesten gegen die NPD aufgerufen und "konkrete" Personen als Spinner bezeichnet.

Die NPD legte nach eigenen Angaben noch am Dienstag Widerspruch ein. Das bedeutet, dass das Verfassungsgericht wohl nun mündlich verhandeln müsste. NPD-Chef Holger Apfel sagte: "Das Gericht hat eigentlich bestätigt, dass Herr Gauck mit seinen Äußerungen zu weit gegangen ist; es sieht jedoch erstaunlicherweise keine Wiederholungsgefahr." Diese Auffassung des Gerichts sei nicht nachvollziehbar.

In der Hauptsache wollen die Karlsruher Richter später entscheiden. Wann das sein wird, war am Dienstag noch nicht bekannt.

heb