NPD-Verbot: Kommentar von Thomas Darnstädt - DER SPIEGEL
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NPD-Verbot Der falsche Film

Überraschende Nachricht aus Karlsruhe: Im März entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob die NPD unsere Freiheit bedroht. Als hätten wir keine anderen Probleme.
NPD-Anhänger (2014 in Berlin): Sind sie eine Bedrohung der deutschen Freiheitsordnung?
NPD-Anhänger (2014 in Berlin): Sind sie eine Bedrohung der deutschen Freiheitsordnung?

NPD-Anhänger (2014 in Berlin): Sind sie eine Bedrohung der deutschen Freiheitsordnung?

Foto: Kay Nietfeld/ dpa
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Keine Frage, der verfassungsrechtliche Ernstfall ist da. Nie zuvor stand die freiheitliche demokratische Grundordnung des deutschen Grundgesetzes so unter Druck. Frieden, Freiheit, Würde, Weltoffenheit, Menschlichkeit, religiöse Toleranz - all dies steht zur Diskussion, seit fanatische Gotteskrieger die ganze Welt, auch Europa, auch Deutschland, mit Terror, Mord und Hass bedrohen.

Solche Feinde unserer Verfassung haben wir nie zuvor erlebt, und nie zuvor war die Demokratie des Grundgesetzes dermaßen auf die Probe gestellt: Wie wehrhaft muss der freiheitliche Staat sich zeigen? Gerät er in der Not in Gefahr, seine eigenen Werte - Freiheit, Liberalität, Weltoffenheit - aus Angst vor der unheimlichen Bedrohung hintanzustellen?

Für den Ernstfall gibt es das Bundesverfassungsgericht, ein "Rettungsfloß", so hat es einer seiner Präsidenten mal genannt, auf das sich die Bürger flüchten können, denen in der Angst vor Unfreiheit, Gewalt und Würdeverlust die Felle davonschwimmen. Und auch diesmal ist das Rettungsfloß zur Stelle: Schon im März, so hat das Karlsruher Verfassungsorgan am Montag verkündet, werden sich die acht Richter mit den Feinden der freiheitlichen Werte beschäftigen.

Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit: Wird es gelingen, den alten Satz aus den Zeiten der Französischen Revolution gegen die Verfassungsfeinde von heute zu wenden? Drei Tage im März werden sie in der Residenz des Rechts darüber diskutieren.

Für jeden, der noch ans Verfassungsgericht glaubt, wird das eine Riesenenttäuschung. Die Zuschauer der Verhandlung im frisch renovierten Gerichtsgebäude werden entdecken, dass sie in den falschen Film geraten sind. Denn in Karlsruhe wird es im März um Verfassungsfeinde von einem ganz anderen Stern gehen: Die NPD, eine Vereinigung von knapp 6000 rechten politischen Außenseitern, soll zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verboten werden.

Während deutsche Kampfflugzeuge an der Seite einer internationalen Kriegskoalition über Syrien kreisen, Bomben und Raketen als letztes Mittel für den Schutz der freiheitlichen Ordnungen vor dem IS aufbieten, sitzen die deutschen Verfassunghüter in ihrem Gehäuse beim Glasperlenspiel.

Lässt sich aus den tumben Parolen der NPD-Krawallos eine Bedrohung der deutschen Freiheitsordnung ableiten? Ist sie so erheblich, dass sie die schärfste aller Verfassungssanktionen, das Parteiverbot, rechtfertigt? Als ob wir keine anderen Probleme hätten.

Das Verfassungsgericht kann nichts dafür. Die Richter haben sich das Verbotsverfahren gegen die NPD nicht ausgesucht. Es wurde - gegen den Rat aller verantwortungsbewussten Innenpolitiker in Berlin - vor Jahren eigensinnig von den Ländern angezettelt, deren Chefs mehrheitlich davon ablenken wollten, dass ihre Verfassungsschutzämter grauenvoll versagt hatten, als es darum gegangen wäre, die rechtsradikale Mörderbande des NSU zu stoppen. Und nun ist der ungeliebte Prozess nicht mehr zu stoppen.