NPD-Verbot: Wenn der V-Mann schläft - DER SPIEGEL
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NPD-Verbot Wenn der V-Mann schläft

2003 scheiterte das Verbotsverfahren gegen die NPD - jetzt drängt die SPD auf ein neues. Der Vorschlag von SPD-Parteichef Beck, in diesem Fall die V-Leute des Verfassungsschutzes abzuschalten, wird eher skeptisch eingeschätzt.
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Berlin - Wolfgang Löwer erinnert sich noch gut an den 18. März 2003. Es war der Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht das Verbotsverfahren von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gegen die NPD einstellte. "Da möchten sie in den Wald rennen und laut schreien", sagt er im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Löwer war damals Prozessvertreter des Bundestags, er hatte für das Verbot gekämpft. Mit guten Argumenten. Doch erfolglos.

Mehr als vier Jahre später hat SPD-Parteichef Kurt Beck angeregt, einen erneuten Anlauf zum Ausschalten der rechtsextremen Partei zu unternehmen. Unterstützung findet er bei SPD-Innenministern der Länder, Skepsis hingegen in den Reihen der Union bis hinauf zur Bundeskanzlerin. Sie fürchten eine erneute Schlappe.

Becks Vorschlag klingt für die Befürworter eines Verbotes verlockend: Er will die V-Leute des Verfassungsschutzes in der NPD nicht abziehen, weil das verantwortungslos wäre. Stattdessen, so Beck diese Woche im SPIEGEL, reiche es möglicherweise aus, die Informanten künftig zurückhaltender agieren zu lassen, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts Genüge zu tun. "Sie dürfen zum Beispiel nicht als Agent Provocateur auftreten", so Beck, also etwa Parteimitglieder zu ungesetzlichen Handlungen anstacheln. Noch haben die SPD-Innenminister keinen ausgefeilten Plan, Vorschläge soll nun Becks Kabinettskollege, der rheinland--pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch bei seinen Kollegen sammeln.

Bedenken gegen Becks Vorschlag

Doch Verfassungsexperten sind zurückhaltend, was Becks jüngsten Vorschlag angeht. "Die Idee von V-Leuten als Schläfer - ich bin skeptisch, ob das Karlsruhe mitmachen würde", sagt Christian Pestalozza, Staatsrechtler an der Freien Universität in Berlin. "Selbst wenn man die V-Leute abschaltet, müssten die Antragssteller für ein Verbotsverfahren glaubhaft machen, dass ihre V-Leute nicht in anderer Form andere Parteimitglieder der NPD angestachelt haben, sich in bestimmter Form verfassungsfeindlich zu äußern", erklärt er gegenüber SPIEGEL ONLINE.

Auch würden die Richter des dafür erneut zuständigen zweiten Senats diesmal wohl noch genauer hinsehen. "Das Gericht ist nach wie vor gekränkt", glaubt er. Der Universitätsprofessor verweist auf den Umstand, dass eher durch Zufall die Tätigkeit eines V-Mannes des Verfassungsschutzes herauskam. "Man hat durch die Antragssteller versucht, das Gericht regelrecht hereinzulegen", so Pestalozza. Umso aufmerksamer würden die Richter sich jedes neue Verbotsverfahren anschauen.

Karlsruhe hatte im Januar 2002 erstmals erfahren, dass ein Funktionär der NPD, dessen Äußerungen mehrfach zur Stützung der Verbotsanträge herangezogen worden waren, als V-Mann eines Landesamts für Verfassungsschutz tätig war. Das Bundesinnenministerium räumte dann ein, dass es bereits seit Sommer 2001 über die V-Mann-Tätigkeit informiert war.

Wenig später wurde dann bekannt, dass weitere Informanten, auch auf Vorstandsebene, für die Geheimdienste arbeiteten.

Karlsruhe war düpiert. Die Politik blamiert.

Die Entscheidung der Richter des zuständigen Senats war im März 2003 dann geteilt: Drei Richter waren der Ansicht, dass durch die Anwesenheit der V-Leute ein "nicht behebbares Verfahrenshindernis" bestehe, vier Richter sahen dies nicht so. Weil aber für den Verbotsantrag einer Partei die hohe Hürde einer qualifizierte Mehrheit von Zweidritteln der Richter notwendig ist, stellte das Gericht fest, dass eine Fortführung des Verfahrens "rechtsstaatlich nicht vertretbar und der Antragsgegnerin nicht zuzumuten" wäre.

Die NPD-Vertreter jubelten.

Allerdings: Die NPD entging aus prozessualen Gründen einem Verbotsverfahren - dank der von Staats wegen gesteuerten V-Leute. In der Sache hatte Karlsruhe nicht über die Auflösung der Partei entschieden.

Darauf verweist auch Löwer. "Ein mögliches Verbotsverfahren ist nicht zu seinem Ende gekommen", argumentiert er. Der frühere Rechtsvertreter des Bundestags in Karlsruhe hält daher den Vorschlag von SPD-Chef Beck, V-Leute abzuschalten, für "denkbar". Karlsruhe habe schließlich nicht die Existenz von Informanten bei der NPD in Frage gestellt. Das "ernsthafte Problem" sei vielmehr die Anwesenheit von V-Leuten in Vorständen der NPD zum Zeitpunkt des Verbotsverfahrens gewesen, so seine Interpretation. In einem neuen Verfahren müsse daher allein aus dem Grundsatz des "Fairnessgebots" die NPD sicher sein, dass dem Antragssteller für ein Verbotsverfahren keine Informationen über die Prozesstaktik in die Hände geriete. "Sonst klagt am Ende die NPD noch vor dem Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg und kommt damit durch", warnt Löwer.

Löwer schlägt daher vor, V-Leute ab dem Augenblick, da ein neues Verfahren gegen die NPD angestrengt wird, in den Vorständen abzuschalten und, soweit es möglich ist, kein durch Informanten verdeckt gewonnenes Material zum Verbotsantrag zu verwenden.

Das hingegen hält Pestalozza für wenig realitätstauglich. "Wenn der Dienst einem Informanten sagt: Du sagst jetzt nichts mehr, schreibst auch nichts mehr, dann muss das doch in seiner Umgebung auffallen". Ebenso würde er sich gefährden, wenn er plötzlich gemäßigter auftrete als noch in der Zeit vor seinem Abschalten. In der Arbeit des Verfassungsschutzes könne der Auftraggeber nicht einfach zu einem V-Mann sagen, "Fahre einfach mal in einen längeren Urlaub", so Pestalozza.

Wo endet der V-Mann-Einsatz?

Was aber, wenn V-Leute in der Vorstandsebene nicht mehr aktiv sind, aber andere als einfache Mitglieder? Was, wenn Äußerungen solcher Mitglieder in Karlsruhe herangezogen würden? Löwer weist darauf hin, dass er schon im ersten Verbotsverfahren die NPD-Verantwortlichen darauf hingewiesen habe, dass sie ja eigentlich wissen müssten, welche Aussagen ihrer Mitglieder sie im Verständnis ihres Parteiprogramms als "wesensfremd empfinden". Wenn daher die Parteiführung über einen längeren Zeitraum ein einfaches Mitglied verfassungsfeindlich reden lasse, ohne sich von ihm zu trennen, dann müsse sie sich die Äußerungen auch "billigend zurechnen lassen", so Löwer. So werde schließlich bei Verboten im Vereinsrecht verfahren, so der Experte.

Es werden, wieder einmal, viele Überlegungen angestellt, wie formal ein Verbotsverfahren erfolgreich zu Ende gebracht wird. Doch die Experten warnen davor, zu überziehen. Indem man etwa vor einem Verbotsantrag die qualifizierte Mehrheit in Karlsruhe durch eine einfache ersetzt. Das halte er "nicht für zielführend", sagt der Verfassungsexperte Hans Peter Bull heute im "Deutschlandfunk". Er warnte vor den schädlichen Konsequenzen. Die Richter könnten das als "Affront" begreifen. Er befürchtet, dass die Antragssteller sich dann erneut eine "blutige Nase" holen.

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