Parteitag: CDU will Gentests an Embryonen verbieten - DER SPIEGEL
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Parteitag CDU will Gentests an Embryonen verbieten

Die Debatte verlief leidenschaftlich, nun hat sich die CDU für ein striktes Verbot der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik ausgesprochen. Eine knappe Mehrheit der Delegierten will Gentests an Embryonen untersagen.
Abstimmung in Karlsruhe: Emotionale Debatte über Gentests an Embryonen
Abstimmung in Karlsruhe: Emotionale Debatte über Gentests an Embryonen

Abstimmung in Karlsruhe: Emotionale Debatte über Gentests an Embryonen

Foto: Marijan Murat/ dpa
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Karlsruhe - Die CDU hat sich für ein striktes Verbot von Gentests an Embryonen ausgesprochen. Das Ergebnis fiel knapp aus: 799 gültige Stimmen wurden abgegeben, 408 Delegierte stimmten für ein Verbot der Gentests. 391 Delegierte indes votierten für die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) in engen Grenzen, 15 enthielten sich der Stimme. Zuvor hatte der Parteitag stundenlang intensiv über das Für und Wider der PID - diskutiert. Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus sagte nach der Aussprache: "Diese Debatte war eine der Sternstunden dieser Partei."

Einen Antrag für ein PID-Verbot hatte die rheinland-pfälzische CDU-Spitzenkandidatin Julia Klöckner zusammen mit 29 anderen Delegierten eingebracht. PID sei eine "genetische Selektionsmethode", die die Menschenwürde und das Recht auf Leben verletze, hieß es. Der Antrag fordert die Mitglieder des Bundestages auf, zügig ein Verbot der PID herbeizuführen. Zur Zukunft der PID muss ein Gesetz beschlossen werden, das letzte Wort hat also der Bundestag. Mit einer Entscheidung ist frühestens Anfang nächsten Jahres zu rechnen. Die Unions-Fraktion hat bereits beschlossen, ihren Abgeordneten keinen Fraktionszwang aufzuerlegen und sie frei nach Gewissen entscheiden zu lassen.

Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten untersucht, bevor sie in den Mutterleib eingepflanzt werden. Sie können aussortiert werden, wenn eine Fehlgeburt oder die Geburt eines behinderten Kindes droht. Anders als in Belgien, Dänemark oder Frankreich gibt es in Deutschland allerdings bisher kein Gesetz, dass PID ausdrücklich erlaubt oder verbietet. Im Juni 2010 entschied der Bundesgerichtshof in Leipzig, dass Gentests an künstlich befruchteten Embryonen erlaubt sind.

"Heiligkeit des Lebens"

Mit ihrer Entscheidung vom Dienstag hält die CDU an der Festlegung in ihrem Grundsatzprogramm fest, wonach die PID nicht zulässig sein soll. Die Debatte auf dem Kongress war geprägt von ernsthaften und emotionalen Reden. Selbst die CDU-Spitze ist in der Frage gespalten, auf eines aber konnten sich wohl alle Delegierten einigen: "Dies ist eine Debatte, die an die Seele der Partei rührt." So formulierte es Bundestagspräsident Norbert Lammert.

Kanzlerin Angela Merkel hatte sich in ihrer Rede am Montag für ein Verbot der PID ausgesprochen: "Weil ich einfach Sorge habe, dass wir die Grenzen nicht richtig definieren."

Mehrere Redner stellten sich am Dienstag hinter die Ansicht der Bundeskanzlerin. Generalsekretär Hermann Gröhe warb für ein Verbot und nannte die PID unvereinbar mit der "Heiligkeit des Lebens". Es gehe um die gleiche Würde jedes Menschen. Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) warnte, der Schutz des Lebens dürfe nicht relativiert werden. "Wenn wir nicht wollen, dass am Leben experimentiert wird, dann dürfen wir hier und heute die PID nicht zulassen", sagte Kauder. "Wir machen eine Tür auf und wissen nicht, was nach der Tür kommt."

Kabinettsmitglieder widersprachen jedoch der Kanzlerin. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen und Familienministerin Kristina Schröder plädierten für die Präimplantationsdiagnostik. "Wenn ein sehnsüchtiger Kinderwunsch von solch einer erblichen Belastung überschattet wird, dann kann die PID das Ja zum Kind stärken. Deshalb bin ich für eine Zulassung der PID in engen Grenzen", sagte von der Leyen. Das Verfahren könne "Totgeburten und spätere Abtreibungen vermeiden helfen".

Schröder sagte, es sei "das kleinere Übel, wenn wir die PID zulassen". Es sei besser, wenn im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht und aussortiert werden könnten, als wenn es später zu einer Abtreibung kommen müsse.

kgp/anr/dpa/dapd