Geplantes Selbstbestimmungsgesetz Union ist dagegen – Ampel lobt sich selbst
Gemeines Projekt von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne): Das Selbstbestimmungsgesetz steht kurz vor dem Beschluss
Foto: Felix Zahn / photothek / IMAGODas Bundeskabinett will an diesem Mittwoch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg bringen. Künftig soll jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen. Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt vor allem immer wieder von der Union und der AfD.
Die Union sieht durch das Selbstbestimmungsgesetz Frauenrechte in Gefahr. »So überlässt das Gesetz dem Bademeister oder dem Fitnesstrainer, ob eine trans Person in die Frauenumkleide darf«, sagte die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Silvia Breher, der Nachrichtenagentur dpa. Die Notwendigkeit von Schutzräumen werde ignoriert.
»Völlige Trennung von rechtlichem und biologischem Geschlecht«
Die Union nehme die Interessen aller Betroffenen ernst und sei offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens beziehungsweise des Personenstands von transgeschlechtlichen Menschen, sagte Breher der Nachrichtenagentur dpa. »Das Gesetz sieht aber eine völlige Trennung von rechtlichem und biologischem Geschlecht vor. Eine solche Beliebigkeit der Geschlechterzuordnung lehnen wir entschieden ab.«
Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman sieht darin eine irrationale Debatte. »Wir haben in Deutschland überwiegend gemischtgeschlechtliche Saunen. Kein Mann muss seinen Geschlechtseintrag ändern lassen, um in Deutschland eine nackte Frau zu sehen«, sagt sie. Aus der FDP-Organisation »Liberale Schwule, Lesben, Bi, Trans und Queer« heißt es, das geplante Gesetz berücksichtige alle Eventualitäten, um Missbrauch insbesondere durch Cis-Männer zu verhindern.
So heißt es in dem Entwurf unter anderem, dass ein eingetragenes Geschlecht einem nicht automatisch Zugang zu geschützten Räumen gibt. Es soll weiterhin das private Hausrecht gelten, also das Recht des Inhabers, darüber zu bestimmen, wer beispielsweise seine Wohnung oder Geschäftsräume betritt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt jedoch transgeschlechtliche Personen vor Diskriminierung – sie dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts abgelehnt werden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verbucht den Gesetzentwurf bereits als Erfolg. »Wir haben jetzt einen Gesetzentwurf, hinter dem die gesamte Bundesregierung steht und der allen Bedenken – und seien sie noch so fernliegend – Rechnung trägt. Das ist ein großer Erfolg«, sagte Buschmann dem »Tagesspiegel«. Auf die sicherheitspolitischen Bedenken sei in aller Gründlichkeit eingegangen worden. Man müsse allerdings bedenken, worum es eigentlich gehe: »Um die Freiheit und die Würde von transgeschlechtlichen Menschen . Der Staat darf sie nicht länger wie Kranke behandeln«, sagte er. Es sei ein Gesetz »ganz im Geist« der Verfassung.
»Trans« sind laut Gesetzentwurf Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. »Inter« bedeutet, angeborene körperliche Merkmale zu haben, »die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen«. »Nicht Binär« wird als Selbstbezeichnung für Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, definiert.