Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der hitzig diskutiert wird: Es geht um das Selbstbestimmungsgesetz.
Worum – beziehungsweise um wen – geht es dabei?
Das Selbstbestimmungsgesetz richtet sich an trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen. Trans Personen sind Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Als intergeschlechtlich werden Menschen bezeichnet, die körperliche Geschlechtsmerkmale ausweisen, die nicht ausschließlich männlich oder weiblich sind. Und unter nicht-binär versteht man Menschen, die sich selbst nicht in die Geschlechtseinteilung Mann/Frau einordnen.
Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll das bisherige Transsexuellengesetz, kurz TSG, aus den 80er Jahren ersetzen. Aktuell müssen laut TSG Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, beim Amtsgericht zwei Gutachten vorlegen. Für diese sind intime, psychologische Gespräche notwendig. Viele Betroffene empfinden das als entwürdigend.
Mit dem neuen Gesetz sollen sich Vorname und Geschlechtseintrag künftig mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt ändern lassen.
Die Person muss glaubhaft versichern, dass ihr die Tragweite der Erklärung bewusst ist. Der Wechsel muss drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. Theoretisch können Personen künftig den Eintrag so oft ändern, wie sie wollen, aber es gibt eine Sperrfrist von einem Jahr.
Zu den prominenten Gegner*innen des Gesetzes gehört unter anderem Alice Schwarzer. Oft geht es um diese Kritikpunkte:
»Junge Menschen könnten zu leicht ihren Geschlechtseintrag ändern lassen.« - Fakt ist: Bei Jugendlichen unter 18 Jahren müssen laut Gesetzentwurf die Sorgeberechtigten zustimmen oder alternativ das Familiengericht. Unter 14 Jahren dürfen diese nur die Sorgeberechtigten abgeben.
»Ein biologischer Mann könnte sich zur Frau ummelden, um in die Frauensauna zu gehen.« - Das wäre möglich, aber der Betreiber kann im Rahmen seines Hausrechts Einzelnen den Zugang verwehren.
Viele trans Menschen sehen in dem Gesetz einen Meilenstein. In 15 Ländern gibt es bereits ein ähnliches Gesetz, darunter Belgien, Irland, Portugal und Dänemark. In Deutschland soll das Selbstbestimmungsgesetz zum 1. November 2024 in Kraft treten.