Rekordpreise an Tankstellen Bundesregierung einigt sich auf Tankrabatt und Spritpreisdeckel
Tankstelle in München
Foto: Frank Hoermann / Sven Simon / IMAGODie Bundesregierung hat sich mit den Bundesländern geeinigt, wie die Autofahrer wegen der hohen Spritpreise unterstützt werden sollen. »Wir zeigen, dass wir in der Krise widerstandsfähig sind und den Bürgerinnen und Bürgern helfen«, sagte Kanzler Friedrich Merz (CDU). »Die Entlastung von immerhin 2,5 Milliarden Euro ist in Zeiten angespannter Haushalte kein Pappenstiel.«
Laut einer Beschlussvorlage, die dem SPIEGEL vorliegt, plant die schwarz-rote Koalition einen Tankrabatt nach dem Vorbild der Monate Mai und Juni mit einer Entlastung von 17 Cent je Liter Benzin und Diesel. »Die Länder leisten ihren Beitrag in einer Höhe von 1,25 Milliarden Euro über einen Umsatzsteuerfestbetrag«, schreiben die Koalitionsspitzen.
Zusätzlich dazu sollen »regelmäßige Gespräche« mit der Mineralölwirtschaft beginnen. Ziel sei es, einen nicht dauerhaften, krisenbedingten Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens zu beschließen. Dieser solle »frühestmöglich, spätestens aber bis zum 1.1.2027« eingeführt werden.
Der Tankpreisdeckel ist ein Instrument, um die Preise an den Zapfsäulen ohne Kosten für den Staat zu senken. Dabei legt der Staat einen Höchstpreis fest, an den sich die Tankstellenbetreiber halten müssen. Dieser könnte angepasst werden, wenn die Rohölpreise steigen oder sinken.
SPD setzt sich durch
Damit hat sich die SPD relativ weitgehend gegen die Pläne der CDU durchgesetzt. Seit Tagen rang die Regierung um eine Lösung. Am Dienstag hatte der Bundeskanzler in Aussicht gestellt, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie den Bürgern an der Tankstelle geholfen werden könnte. Die Koalitionsspitzen diskutierten verschiedene Instrumente. In der Union favorisierten Kanzler Merz und Fraktionschef Thorsten Frei eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Diesel und Benzin von 19 auf 7 Prozent.
Dies aber stieß auf große Bedenken des Bundesfinanzministeriums unter Lars Klingbeil (SPD). Die Senkung der Mehrwertsteuer sei europarechtlich schwierig. Klingbeil sorgte sich zusätzlich um die Finanzierung der Entlastung. Deshalb beharrte er darauf, eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne einzuführen, so wie er das bereits vor Monaten vorgeschlagen hatte. Mit dem Beschluss von diesem Freitag konnte er sich vorläufig nicht durchsetzen.
Allerdings verabredeten SPD und Union, auch diese Übergewinnsteuer weiter zu prüfen. »Wir arbeiten weiter daran, dass wir die Krisenprofite der Mineralölkonzerne an die Bürgerinnen und Bürger zurückgeben können«, sagte Klingbeil nach der Verkündung der Einigung. »Die Abzocke an den Zapfsäulen beenden«, das sei ihm wichtig.
In der Beschlussvorlage steht nun: »Die Bundesregierung bestärkt den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. April 2026.« Das spielt auf eine Einigung in der Villa Borsig an, dass Klingbeil die Übergewinnsteuer unter der Bedingung einführen darf, dass die EU ein entsprechendes Regelwerk schafft. Weiter heißt es, die Bundesregierung »begrüßt die Gespräche in der Europäischen Union analog dem EU-Energiekrisenbeitrag 2022, Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft zu prüfen«.
Klingbeil hatte wiederholt den Mineralölkonzernen vorgeworfen, die Krise an den Energiemärkten infolge des Irankriegs auszunutzen und große Profite damit zu machen.
Bei der Übergewinnsteuer werden die Durchschnittsgewinne von Energiekonzernen berechnet und diese mit den aktuellen, höheren Gewinnen verglichen. Davon wird ein Prozentsatz als Steuer vom Staat einbehalten.
Ein weiterer Einigungspunkt betrifft zusätzliche Instrumente, die gegen hohe Spritpreise entwickelt werden sollen. »Die Bundesregierung wird die Preisentwicklung und mögliche wirtschaftliche Folgewirkungen weiterhin eng beobachten«, steht in der Beschlussvorlage. »Es werden auf dieser Grundlage zum Beginn des Jahres 2027 weitere zielgerichtete Maßnahmen für die von der Krise betroffenen Bürgerinnen und Bürger (insbesondere mit kleinen und mittleren Einkommen) sowie Unternehmen identifiziert und, wenn nötig, auf den Weg gebracht.«
Dazu zählt auch, die Voraussetzung für einen Direktauszahlungsmechanismus zu schaffen. Damit könnten Bürgerinnen und Bürger einkommensbezogen eine finanzielle Hilfe überwiesen bekommen. Bislang ist dieser Mechanismus nicht voll einsatzfähig, weil das Bundesfinanzministerium keine Einkommensteuerdaten aus den Bundesländern zur Verfügung hat.