Deutscher Bundestag beschließt Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe - DER SPIEGEL
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Bundestagsbeschluss Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten

Selten war der Ausgang einer Abstimmung im Bundestag so ungewiss. Jetzt haben die Abgeordneten überraschend deutlich entschieden: Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten.
Bundestagsbeschluss: Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten
Bundestagsbeschluss: Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten

Bundestagsbeschluss: Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten

Foto: Bernd von Jutrczenka/ dpa
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Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten. Der Bundestag hat am Freitag mit Mehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der von einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) vorgelegt worden war. Insgesamt erhielt der Antrag 360 der 602 abgegebenen Stimmen.

Die Entscheidung bedeutet, dass von Vereinen organisierte Sterbehilfe in Zukunft eindeutig nicht erlaubt ist - ob nun kommerzielle Zwecke verfolgt werden oder nicht. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Bislang agierten Sterbehilfevereine in einer rechtlichen Grauzone.

Der Gesetzentwurf hatte überraschenderweise schon im ersten Durchlauf die notwendige Mehrheit bekommen, auch bei der endgültigen Abstimmung des mehrstufigen Wahl-Verfahrens votierte die große Mehrheit der Abgeordneten mit Ja. Drei alternative Gesetzentwürfe über eine Neuregelung der Sterbehilfe, die von einem Komplettverbot bis zur Liberalisierung reichten, fielen durch.

Kritiker hatten vor einer Kriminalisierung von Ärzten und einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gewarnt. "Eine Bestrafung der geschäftsmäßigen Sterbehilfe würde Ärzte der ernsthaften Gefahr staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen aussetzen", sagte etwa Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen). Nach Ansicht einiger Rechtsexperten könnte er zudem im Widerspruch zur Verfassung stehen. Mehrere Abgeordnete plädierten erfolglos dafür, auf eine Neuregelung ganz zu verzichten.

Ethiker, Mediziner, Verbände und Abgeordnete hatten monatelang über Parteigrenzen hinweg diskutiert, kritisiert und an Entwürfen gefeilt. Zuletzt hatte die Diskussion an Schärfe zugenommen. Das zeigte sich auch am Freitag im Bundestag: Die Abgeordneten lieferten sich einen heftigen Schlagabtausch.

brk/dpa