Trotz drohender Todesstrafe Terrorverdächtiger Tunesier kommt in Abschiebehaft
SEK-Beamter
Foto: Boris Roessler/ dpaTrotz der Aufhebung seines Haftbefehls durch den Bundesgerichtshof kommt ein hochgradig terrorverdächtiger Tunesier nicht frei. Der Mann muss zumindest bis zum 23. Oktober in Abschiebehaft.
Das habe das Amtsgericht Frankfurt am Main angeordnet, berichteten die Anwältin des Beschuldigten Haikel S. und die Generalstaatsanwaltschaft. Das Gericht entsprach damit einem Antrag der Ausländerbehörde.
"Wir überlegen, ob wir Rechtsmittel einlegen", sagte die Anwältin des Mannes, Seda Basay-Yildiz. Die Sitzung war nicht öffentlich. Die Begründung des Gerichts war zunächst nicht bekannt.
Eine Abschiebung des Tunesiers hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt eigentlich untersagt, weil ihm in dem nordafrikanischen Staat die Todesstrafe drohe.
Schwere Vorwürfe
Der 36-Jährige saß wegen Terrorverdachts rund ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof hatte den Haftbefehl am Donnerstag aufgehoben. Auch hier ist die genaue Begründung noch nicht öffentlich.
Die Ermittlungsbehörden werfen dem als Gefährder eingestuften Mann vor, für die Terrormiliz IS in Deutschland einen Anschlag vorbereitet und dafür ein Unterstützungsnetzwerk aufgebaut zu haben. Die Pläne sollen noch in einer sehr frühen Phase gewesen sein.
Die Ermittler legen dem Beschuldigten auch zur Last, Anwerber und Schleuser für den IS gewesen zu sein. In seiner Heimat steht er nach Angaben der Strafverfolger auch unter Terrorverdacht. Er soll am schweren Anschlag 2015 in Tunis mit mehr als 20 Toten beteiligt gewesen sein.
Haikel S. war Anfang Februar bei einer Anti-Terror-Razzia in Frankfurt festgenommen worden. Zuvor hatte ihn die Polizei rund um die Uhr überwacht.