Urteil Zwei Jahre Gefängnis für Neonazi Roeder
Manfred Roeder muss wegen Volksverhetzung für zwei Jahre ins Gefängnis. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
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Grevesmühlen - Das Amtsgericht Grevesmühlen sah es als erwiesen an, dass Roeder im August 1998 im mecklenburgischen Upahl auf einer NPD-Kundgebung den Holocaust öffentlich geleugnet hat. Die Verteidigung hatte für den 70-jährigen Rechtsextremisten Freispruch gefordert.