BGH-Urteil zu Unfallschäden Radfahrer haben auch ohne Helm vollen Anspruch auf Schadensersatz
Radfahrer mit Helm: BGH entscheidet im Sinne der Helmpflichtgegner
Foto: © Thomas Peter / Reuters/ REUTERSKarlsruhe - Radfahrer trifft keine Mitschuld an eigenen Verletzungen, wenn sie bei einem Zusammenprall keinen Helm getragen haben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Hintergrund war ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts im vergangenen Jahr, gegen das eine Radfahrerin in Revision ging. Das Gericht verhandelte damals über die Schadensersatzklage der Frau, die auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. Eine Autofahrerin hatte am Straßenrand geparkt und unmittelbar vor der sich nähernden Radlerin die Autotür geöffnet. Diese prallte dagegen und stürzte.
Das Urteil des Gerichts in Schleswig überraschte: Der Verletzten wurde eine 20-prozentige Mitschuld an dem Unfall angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte. Der, so urteilte das Gericht, sei zwar nicht vorgeschrieben, aber man wisse heute schließlich, dass er zur Sicherheit beitrage. Ein verständiger Mensch werde zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen, argumentierten die Schleswiger Richter. 20 Prozent weniger Schadensersatz sollte die Frau erhalten. Die Entscheidung wurde viel diskutiert.
Der BGH hob dieses Urteil nun auf und sprach der Klägerin vollen Schadensersatz zu. Das Tragen eines Schutzhelms sei für Radfahrer schließlich nicht vorgeschrieben. Auch habe es im Unfalljahr 2011 nicht dem "allgemeinen Verkehrsbewusstsein" entsprochen, dass ein Fahrradhelm "zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre". 2011 hätten innerorts nur elf Prozent der Radfahrer einen Helm getragen.
"Sicher fahren mit Helm, aber freiwillig"
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat anlässlich der BGH-Verhandlung dazu aufgerufen, dass mehr Radler freiwillig Helme tragen. "Wir werben an Schulen, an vielen Stellen immer wieder dafür, dass der Helm schwere Schäden verhindern kann", sagte Dobrindt. "Aber wir glauben, dass die Freiwilligkeit der richtige Weg ist." Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass eine Helmpflicht zu einem Rückgang des Radverkehrs führe und es zu einer Verlagerung zum Auto komme. Dies könne nicht Sinn und Zweck einer solchen Initiative sein. "Deswegen sagen wir: Sicher fahren mit Helm, aber freiwillig."
Der Fahrradfahrer-Verband ADFC hatte kurz vor der BGH-Entscheidung eine Diskussion darüber gefordert, wie Radfahren in Deutschland allgemein sicherer gemacht werden könne. Eine Helmpflicht lehnt auch der Verband ab. "Dass man mit dem Kopf aufs Pflaster knallt, verhindert auch kein Helm", sagte ADFC-Geschäftsführer Burkhard Stork im Radiosender hr-Info.