Chronologie Der Fall Pechstein
Eisschnellläuferin Pechstein: Kampf um den Olympiastart
Foto: ddp7. Februar 2009: Pechstein bestreitet bei der Mehrkampf-WM in Hamar ihren bislang letzten Wettkampf. Danach informiert sie der Weltverband Isu über ihre "abnormal überhöhten" Retikulozytenwerte. Pechstein reist mit der Begründung eines Infekts ab.
29. und 30. Juni: In Bern findet eine Anhörung vor der Isu-Disziplinarkommission statt. Die Öffentlichkeit weiß noch nichts von den Vorwürfen gegen Pechstein.
3. Juli: Die Isu sperrt Pechstein anhand von Indizien und ohne direkten Dopingnachweis "wegen Blutdopings" für zwei Jahre bis zum 9. Februar 2011. Der erste Fall mit indirektem Dopingbeweis wird öffentlich. Grundlage bildet die seit dem 1. Januar 2009 gültige Fassung des Codes der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada). Pechsteins Anwälte kündigen einen Einspruch vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas an. Pechstein beteuert auf ihrer Homepage ihre Unschuld.
4. Juli: Es folgte ein Medien-Marathon mit mehreren Fernsehauftritten und zahlreichen Interviews. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) gibt bekannt, dass für ihn bis zu einem Urteil des Cas die Unschuldsvermutung gelte. Dasselbe hatte zuvor bereits die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) getan.
5. Juli: Zwischen der DESG und der Isu entbrennt ein heftiger Streit über einen angeblichen Kuhhandel. Die Isu soll nach der Überbringung der Dopingnachricht in Hamar Pechstein geraten haben, unter dem Vorwand einer Krankheit abzureisen, um die Sache in Ruhe zu untersuchen. Später soll der Weltverband angeboten haben, den Fall zu verschweigen, sollte Pechstein ihre Karriere beenden. Beides bestreitet die Isu.
7. Juli: Die Bundespolizei leitet ein Disziplinarverfahren gegen Pechstein ein. Sie muss um ihren Beamtenstatus als Polizeihauptmeisterin bangen.
9. Juli: Die DESG-Spitze wirft der Isu im Rahmen einer Pressekonferenz in München schwere Versäumnisse und Verfahrensfehler vor.
20. Juli: Pechstein darf nicht mehr an offiziellen Trainingseinheiten der DESG teilnehmen. Der Verband muss sich an einen entsprechenden Passus im Wada-Code halten. Pechsteins Anwalt spricht von einem "irreparablen Schaden" und legt Einspruch ein.
6. August: Pechstein verkündet auf einer Pressekonferenz in Berlin, dass sie sich unter Aufsicht der Nada einer mehrwöchigen Kontrolle unterziehen lassen will. Sie wirft der Isu eklatante Verfahrensfehler vor.
14. August: IOC-Präsident Jacques Rogge bezeichnet den Fall Pechstein als "Lackmustest, ob das Langzeitprofil von der internationalen wissenschaftlichen Gemeinde bestätigt wird".
15. August: Pechsteins Manager Ralf Grengel gibt bekannt, dass Dopingjäger Werner Franke, einer der größten Kritiker Pechsteins, maßgeblich am Konzept für eine Langzeitstudie mitgearbeitet hat.
18. August: Franke beendet die Beratung von Pechstein. Er wolle sich nicht dem Vorwurf der Befangenheit aussetzen.
20. August: Pechstein legt der Nada den Vorschlag für eine Langzeitstudie vor. Basis des sechswöchigen Tests ist "eine verdichtete Reihe von unangemeldeten Dopingtests, die zum Teil auch erstmals mitten in der Nacht möglich sind".
4. September: Der Cas reagiert auf Pechsteins Eilantrag, bestätigt die Wettkampfsperre, lässt Pechstein aber ab sofort wieder an offiziellen Trainingseinheiten der DESG teilnehmen. Pechstein schließt sich der Männer-Nationalmannschaft unter Trainer Bart Schouten an.
11. September: Die Nada lehnt Pechsteins Langzeitstudie ab. In einem Gespräch mit Pechstein sei "einvernehmlich festgestellt" worden, dass sich die Sportlerin einer "vollständigen Quarantäne über mehrere Wochen nicht unterziehen" könne. Die Nada könne keine lückenlose Überwachung über einen längeren Zeitraum gewährleisten.
20. September: Die Isu verkürzt überraschend den Anklagezeitraum. Statt 14 Blutproben seit 2000 sind nun nur noch vier Proben seit Oktober 2007 relevant.
13. Oktober: Pechstein legt neue Indizien vor. Sie habe vom 21. Juli bis 25. September auf eigene Kosten Messungen ihrer Blutwerte vom Berliner "Labor 28" durchführen lassen und sieht in den Ergebnissen klare Indizien für ihre Unschuld.
21. Oktober: Pechstein erklärt, dass Mediziner bei ihr "deutliche Hinweise" auf eine Blutanomalie gefunden hätten.
22./23. Oktober: In der Cas-Zentrale in Lausanne findet die Berufungsverhandlung statt. Pechstein sagt danach, sie fliege "mit einem guten Gefühl nach Hause".
24. Oktober: Der Cas gibt bekannt, dass er das Urteil nicht vor dem 10. November veröffentlicht.
27. Oktober: Der Cas stellt ein Urteil ab dem 5. November in Aussicht.
4. November: Der Cas verschiebt die Urteilsbekanntgabe erneut, sie solle "in etwa zwei Wochen" erfolgen. Als Hintergrund nannte der Cas, dass das dreiköpfige Schiedsgericht das Urteil zusammen mit der schriftlichen Begründung verkünden wolle. Die Beratungen sowie die Erstellung des Urteils seien noch nicht abgeschlossen.
6. November: Der Cas lehnt einen Eilantrag Pechsteins auf eine Startfreigabe für die beiden ersten Weltcups der Saison in Berlin und Heerenveen ab. Eine Nicht-Teilnahme füge ihr keinen irreparablen Schaden zu.
7. November: Während des Weltcups in Berlin greifen zahlreiche Läuferinnen und Läufer, vornehmlich aus den Niederlanden und Norwegen, Pechstein verbal an.
19. November: Der Cas kündigt das Urteil für den 25. November an.
20. November: Der Cas lehnt einen Eilantrag Pechsteins auf eine Startfreigabe für den dritten Weltcup in Hamar ab. Der Sportgerichtshof folgt nicht Pechsteins Argumentation, dass sie nur in Hamar realistische Chancen auf eine Qualifikation für das olympische 5000-Meter-Rennen besitze. Er verweist darauf, dass olympische Qualifikationsplätze einzelner Länder nicht personengebunden seien.
23. November: Pechstein beantragt die Wiedereröffnung ihrer Dopingverhandlung vor dem Cas. Angeblich sollen die Isu-Vertreter dem Cas bei der Anhörung einen Monat zuvor falsche Tatsachen vorgespielt haben. Sie sollen ein Gutachten ihres Experten Dr. Pierre Sottas vorgelegt haben, das dieser bereits als überholt angesehen hat.
25. November: Der Cas bestätigt in Lausanne das Urteil der Isu. Damit bleibt Claudia Pechstein für zwei Jahre bis zum 9. Februar gesperrt. Der Cas folgte der Begründung der Isu und erklärte, dass nur die gesetzwidrige Manipulation des Blutes der Athletin die einzige vernünftige Alternative für die Ursache ihrer abnormalen Werte sei.
8. Dezember: Das Schweizer Bundesgericht gibt dem Eilantrag von Claudia Pechstein statt und ermöglicht ihr damit den Weltcup-Start in Salt Lake City.
11. Dezember: Pechstein verpasst beim Start in Salt Lake City als Gesamt-13. die Olympianorm deutlich.
22. Januar 2010: Die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft schlägt Pechstein dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) unter Vorbehalt für die Olympischen Spiele in Vancouver vor. Der DOSB jedoch nominiert Pechstein nicht.
26. Januar: Das Schweizer Bundesgericht lehnt den Eilantrag auf Aussetzung ihrer Dopingsperre bis zur Urteilsverkündung ab. Damit steht fest, dass Pechstein nicht bei den Olympischen Spielen in Vancouver starten darf.