Schweiz: Aldi muss Verkauf von Schokokugeln vorläufig einstellen - Markenstreit mit Lindt & Sprüngli - DER SPIEGEL
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Markenstreit mit Lindt & Sprüngli Aldi in der Schweiz muss Verkauf von Schokoladenkugeln vorläufig einstellen

Die Schweizer Tochtergesellschaft des Discounters Aldi verkauft mit großem Erfolg Schokoladenkugeln, die denen von Lindt zum Verwechseln ähnlich sind. Der Patissier wehrt sich jetzt vor Gericht.
Lindor-Kugel: Frist bis zum 13. März
Lindor-Kugel: Frist bis zum 13. März

Lindor-Kugel: Frist bis zum 13. März

Foto: Adrian Hancu / Dreamstime / IMAGO

Der Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli hat sich vor dem Handelsgericht des Kantons Aargau erfolgreich gegen Aldi Suisse wegen Verletzung der Markenrechte seiner Lindor-Kugeln gewehrt. Die Schweizer Tochter des deutschen Discounters muss den Vertrieb der eigenen Schokoladenkugeln vorläufig einstellen.

Das Handelsgericht stimmte der Argumentation von Lindt & Sprüngli zu, wonach es bei den von Aldi Suisse verkauften »Moser Roth«-Schokoladenkugeln eine »unnötige Anlehnung« an die Lindor-Kugeln gebe, wie dem am 14. Dezember erlassenen Urteil der Gerichtsbehörde zu entnehmen ist. Über das Urteil, das kurz vor Weihnachten publiziert wurde, hatte zuerst die »Aargauer Zeitung« berichtet.

Mit seinen Lindor-Kugeln erzielt Lindt & Sprüngli allein in der Schweiz einen Jahresumsatz von 44,8 Millionen Franken, wie dem Urteil zu entnehmen ist. Aldi Suisse hatte die unter der Marke »Moser Roth« vertriebenen Schokoladenkugeln, die wie auch die Lindor-Kugeln in rote und blaue »Wrapper« verpackt waren, seit dem Oktober 2024 als »Weihnachts-Edition« angeboten.

Lindt & Sprüngli hat bis zum 13. März 2025 Zeit, um in einem Hauptverfahren eine Klage gegen Aldi Suisse einzureichen. Gleichzeitig erkannte das Aargauer Handelsgericht aber auch an, dass sein Verkaufsverbot den weihnachtlichen Umsatz und damit den Gewinn von Aldi unmittelbar beeinträchtigt: Um den Schaden in Grenzen zu halten, falls der Prozess verloren geht, musste Lindt & Sprüngli deshalb eine Sicherheitsleistung über 200.000 Franken hinterlegen.

Der Schweizer Schokoladenproduzent hatte sich bereits in der Vergangenheit wegen Verletzungen seiner Marke vor Gericht gewehrt. So hatte zuletzt ein Münchner Gericht einem Hersteller den Verkauf von Schokoladenhasen in goldfarbenen Folien verboten, weil diese dem »Goldhasen« von Lindt zu ähnlich sähen.

mik/dpa-AFX

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