Diesel vor Gericht Worüber die höchsten Richter heute entscheiden
Rushhour in Stuttgart
Foto: Sina Schuldt/ dpaSeit Jahren überschreiten die Schadstoff-Konzentrationen in der Luft in vielen Städten regelmäßig die gesetzlichen Grenzwerte. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Vor allem Dieselautos tragen nach Angaben des Umweltbundesamts zur Belastung bei. Umweltschützer beklagen die Zustände schon seit Jahren. An die Spitze der Bewegung hat sich die Deutsche Umwelthilfe gesetzt, die mit Klagen versucht, ihr Ziel zu erreichen. Zwei davon liegen jetzt dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor.
Die Richter entscheiden am Donnerstag jedoch nicht darüber, ob Fahrverbote einzuführen sind - sie prüfen nur die Rechtsgrundlage. Es geht in Leipzig um die Frage, ob Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, damit Schadstoff-Grenzwerte eingehalten werden können.
Einheitliche Regelung fehlt
Verhandelt wird über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf, um Fahrverbote zu vermeiden. Diese Verwaltungsgerichte hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass die Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.
Das Stuttgarter Gericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als "effektivste" Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Diesel-Fahrverbote müssten "ernstlich geprüft" werden. Die Bundesländer argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten und es fehle eine bundesweit einheitliche Regelung.
Eine Signalwirkung hätte es vor allem, wenn das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweist. Damit wären die Urteile der Vorinstanzen rechtskräftig. Ein solches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wäre das politisch mit Abstand folgenreichste - Leipzig würde damit faktisch den rechtlichen Weg ebnen für Fahrverbote.
Einen Automatismus gibt es nicht
Ob es dann Fahrverbote gibt, liegt aber an den einzelnen Städten und Bezirksregierungen - einen Automatismus gibt es nicht. Für jede Stadt, in der Schadstoff-Grenzwerte überschritten werden, wäre es bei einem entsprechenden Leipziger Urteil aber möglich, Fahrverbote für ältere Diesel in den jeweiligen Luftreinhalteplan aufzunehmen. Es könnte dann aber von Stadt zu Stadt noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrverbote wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.
Eine zweite Möglichkeit ist, dass das Bundesverwaltungsgericht den Sprungrevisionen stattgibt - damit wären die Urteile der Verwaltungsgerichte aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht könnte dies aber verbinden mit einem Handlungsauftrag an die Bundesregierung. Denn das Problem, dass Schadstoff-Grenzwerte weiter überschritten werden, würde weiterbestehen.
Die dritte Option: Das Bundesverwaltungsgericht sieht noch Aufklärungsbedarf und verweist die Fälle zu einer erneuten Verhandlung an die Verwaltungsgerichte zurück - das Problem wäre damit aufgeschoben. Als theoretisch möglich, aber sehr unwahrscheinlich gilt, dass Leipzig selbst entscheidet, Fahrverbote wären das einzige Mittel, damit die Grenzwerte eingehalten werden.
Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wird mit großer Spannung erwartet. Kommunale Spitzenverbände sowie Wirtschaftsbranchen warnten, dass Fahrverbote das kommunale Leben lahmlegen könnten - weil dann möglicherweise viele Dieselautos wie zum Beispiel Lieferwagen nicht mehr in Innenstädte kommen. Allerdings wären Ausnahmeregelungen möglich.
Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter kritisierte vor der Verhandlung die Bundesregierung. "Dass Gerichte nun darüber entscheiden müssen, wie die Luft in deutschen Städten sauberer wird, ist dem jahrelangen Nichtstun der Großen Koalition geschuldet", sagte er. Die Bundesregierung müsse den betroffenen Städten die "blaue Plakette" als wirksames Instrument für saubere Luft an die Hand geben.
Bereits vor der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht war die Forderung nach Einführung einer "blauen Plakette" lauter geworden. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, hatte gesagt, er sehe keine Alternative zur "blauen Plakette", wenn das Gericht Fahrverbote für zulässig erkläre. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bisher ab, weil damit Millionen von Dieselfahrern "enteignet" würden.
Mit einer "blauen Plakette" könnten zumindest Dieselfahrzeuge mit der neuesten Abgasnorm 6 ausgenommen sein. Ansonsten droht ein "Fleckenteppich" in Deutschland mit unterschiedlichsten Regelungen.