Europäischer Gerichtshof EZB darf Anleihen von Krisenstaaten kaufen
Dürfte zufrieden sein: EZB-Präsident Mario Draghi
Foto: EMMANUEL DUNAND/ AFPDie umstrittenen Pläne der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Kauf von Staatsanleihen sind nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs rechtens. "Das Programm überschreitet nicht die währungspolitischen Befugnisse der EZB und verstößt nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten", teilte der Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg mit.
Bei der Entscheidung geht es nicht um das bereits laufende Anleihenkaufprogramm der EZB. Die Luxemburger Richter mussten über das sogenannte OMT-Programm entscheiden. Im September 2012 hatte die EZB beschlossen, unter bestimmten Bedingungen notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen. Zuvor hatte EZB-Präsident Mario Draghi das Versprechen gegeben, die Eurozone vor dem Zerfall zu retten. "Die EZB ist bereit, im Rahmen ihres Mandats alles zu tun, was nötig ist, um den Euro zu retten", sagte Draghi damals.
In der Praxis hat die EZB dieses Kaufprogramm mit dem Namen "Outright Monetary Transactions" (OMT) allerdings nie genutzt. Allein die Ankündigung beruhigte die Märkte und milderte die damals akute Eurokrise ab.
Kritiker sehen in dem Anleihekaufprogramm eine unerlaubte Staatsfinanzierung. Auf Basis des EuGH-Urteils fällt das Bundesverfassungsgericht seine abschließende Entscheidung. Die Karlsruher Richter waren im Februar 2014 zu dem Schluss gekommen, die EZB habe mit dem OMT-Beschluss ihre Kompetenzen überschritten. Sie gaben das Thema aber zur Klärung an den EuGH weiter. Denn ob der EZB-Beschluss mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sei, könne letztlich erst geklärt werden, wenn der EuGH die vorgelegten Fragen beantwortet habe, erklärten die Bundesverfassungsrichter damals. Sie müssen nun auch noch eine Entscheidung fällen.
In Karlsruhe hatten der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein "Mehr Demokratie" geklagt. Fast 12.000 weitere Kläger schlossen sich an.
Zwei Kaufprogramme mit unterschiedlichen Zielen
Das nun verkündete Urteil des EuGH gibt der EZB auch Rückenwind für das aktuelle Kaufprogramm, das seit März läuft und mit einem Volumen von 60 Milliarden Euro monatlich die Konjunktur im gemeinsamen Währungsraum anschieben soll. Bei diesem sogenannten Quantitative Easing geht es der EZB nicht um die Stützung bestimmter Staaten, sondern sie will eine Deflation verhindern.
Hinter dem OMT-Beschluss dagegen steht das Ziel, mit dem Kauf von Staatsanleihen die Zinsen von Euro-Ländern zu drücken, falls diese erneut durch Spekulationen in die Höhe schießen sollten. Je niedriger die Zinsen eines Landes, desto weniger muss es für Kredite zahlen - und bleibt entsprechend zahlungsfähig.
Der EuGH stellte bei seiner Entscheidung auch fest, dass das OMT-Programm nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Die Richter gaben der EZB allerdings vor, die von ihr selbst gesetzten Regeln auch einzuhalten: Die Notenbank müsse - falls sie das OMT-Programm jemals nutze - eine Mindestfrist einhalten und dürfe ihre Entscheidung zum Ankauf oder das Volumen nicht vorher ankündigen.
(Aktenzeichen C-62/14)