Mehr Geld für Bedürftige Pflegereform soll 4,4 Milliarden Euro mehr kosten
Pflegekraft mit Heimbewohnerin: Mehr Geld für Demente
Foto: Marijan Murat/ picture alliance / dpaFür die Pflegereform ist mehr Geld als bisher angenommen nötig. Einmalig veranschlagt Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) weitere 4,4 Milliarden Euro für die Überleitung in das neue System. In diesem sollen viele Bedürftige höhere und niemand niedrigere Leistungen aus der Versicherung erhalten.
Das Geld soll aus den Rücklagen der Pflegeversicherung kommen, die heute bei 6,6 Milliarden Euro liegen. Dies geht aus Gröhes Gesetzentwurf hervor, der jetzt zur Ressortabstimmung an die anderen Ministerien versandt wurde.
Gröhe sagte, mit der neuen Pflegereform kämen mehr Menschen in den Genuss von Leistungen. "Die Unterstützung setzt künftig früher an und steigt mit wachsendem Hilfebedarf." Zentraler Punkt der Reform ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
Zugleich sollen die bisherigen drei Pflegestufen auf künftig fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet werden. Dies werde dem Pflegebedarf jedes Einzelnen besser Rechnung getragen, sagte Gröhe.
Beiträge sollen 2017 weiter steigen
Mit der Umstellung, die mehrere Jahre dauern dürfte, soll keiner der heute rund 2,7 Millionen Leistungsbezieher aus der sozialen und der privaten Pflegeversicherung schlechter gestellt werden. Grundsätzlich würden Leistungsansprüche nur nach oben angepasst. Durch das neue System würden in den nächsten Jahren rund 500.000 Menschen mehr unterstützt, erläuterte Gröhe.
Das Gesetz soll grundsätzlich zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Umstellung auf das neue System wird dann aber noch etliche Zeit in Anspruch nehmen, so dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Begutachtungsverfahren tatsächlich erst zwölf Monate später in Kraft treten.
Bereits Anfang des Jahres trat das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung verbunden. Zu Jahresbeginn stieg er von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent. 2017 kommt eine weitere Steigerung um 0,2 Punkte hinzu. Beide Erhöhungen bringen zusammen fünf Milliarden Euro. Gröhe geht laut Gesetzentwurf davon aus, dass der ab 2017 geltende Beitragssatz von 2,55 Prozent trotz eines höheren Leistungsumfangs bis 2022 nicht mehr angehoben werden muss.