Unterhaltskosten Scheidungskinder bekommen mehr Geld
Düsseldorf - Unterhaltspflichtige Eltern müssen für Trennungs- und Scheidungskinder künftig deutlich mehr bezahlen. Durchschnittlich erhöhen sich die Ansprüche um rund 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr - so sieht es die Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vor, die die Richtschnur für den Kindesunterhalt ist.
Wachstumsbeschleunigungsgesetzes
Grund für die Anpassung ist, dass die Kinderfreibeträge und das zum Jahreswechsel angehoben wurden. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte die Erhöhung im Rahmen des beschlossen (siehe Kasten links).
Die neue Düsseldorfer Tabelle gilt rückwirkend ab dem 1. Januar und sieht folgende Sätze vor (komplette Übersicht mit allen Sätzen siehe PDF links):
- Die Höhe des Unterhalts schwankt künftig beim sogenannten Tabellenbetrag zwischen 317 und 781 Euro, unterteilt nach Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltpflichtigen (bisher 281 bis 692 Euro).
- Der um Kindergeldanteile korrigierte sogenannte Zahlbetrag schwankt in der untersten Einkommensgruppe (bis 1500 Euro) beim ersten und zweiten Kind je nach Alter zwischen 225 und 304 Euro (bisher 199 bis 268 Euro).
- In der obersten Einkommensgruppe (zwischen 4701 und 5100 Euro) sind es beim Zahlbetrag 416 bis 597 Euro (bisher: 368 bis 528 Euro).
In der "Düsseldorfer Tabelle" werden traditionell die Leitlinien zum Unterhalt festgelegt. Es handelt sich um eine Richtlinie, die keine Gesetzeskraft hat. Die Tabelle wird zwar von dem Oberlandesgericht der Stadt herausgegeben, ist aber mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag abgestimmt. Im Sommer soll sie grundlegend überarbeitet werden (Details zum Unterhaltsrecht auf Wikipedia...) .