Thomas Middelhoff bleibt vorerst in Untersuchungshaft - DER SPIEGEL
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Beschwerde gescheitert Middelhoff bleibt in U-Haft

Thomas Middelhoff droht ein Weihnachtsfest hinter Gittern. Das Landgericht Essen hat die Haftbeschwerde des ehemaligen Arcandor-Chefs abgewiesen. Nun entscheidet das Oberlandesgericht Hamm über die Fortsetzung der Untersuchungshaft.
Middelhoff (am 14. November): Weiterhin in Untersuchungshaft?
Middelhoff (am 14. November): Weiterhin in Untersuchungshaft?

Middelhoff (am 14. November): Weiterhin in Untersuchungshaft?

Foto: Rolf Vennenbernd/ dpa
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Essen/Düsseldorf - Erst kurz vor den Feiertagen wird Thomas Middelhoff wohl erfahren, ob er auch Weihnachten in Untersuchungshaft verbringen wird. Das Landgericht Essen hält auch nach seiner Haftbeschwerde die Untersuchungshaft für den früheren Top-Manager für notwendig. Der 61-Jährige bleibe damit vorläufig weiter im Gefängnis, teilte das Landgericht mit. Das Oberlandesgericht Hamm müsse nun entscheiden. Dieses könnte für einen Beschluss bis kurz vor Weihnachten brauchen.

Die Entscheidung der 15. Strafkammer des Landgerichts Essen über den Haftbefehl hatte sich verzögert, weil Middelhoffs Anwälte einen Befangenheitsantrag gegen die Mitglieder der Kammer gestellt hatten. Über diesen hatten andere Richter zu entscheiden - und wiesen den Antrag ab. Darum konnte die 15. Strafkammer erst jetzt über die Haftbeschwerde entscheiden.

Die gleiche Kammer des Essener Landgerichts hatte den früheren Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor am 14. November wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Middelhoff unter anderem Privatflüge mit Charterjets und Hubschraubern über Arcandor abgerechnet und seinem ehemaligen Arbeitgeber insgesamt einen Schaden von rund einer halben Million Euro zugefügt hat.

Das Urteil gegen Middelhoff, der die Vorwürfe stets bestritt, ist noch nicht rechtskräftig. Middelhoffs Anwälte haben Revision eingelegt, der Fall wird damit wohl vor dem Bundesgerichtshof landen. Obwohl das Urteil noch nicht Rechtskraft erlangt hat, erließ das Gericht wegen Fluchtgefahr einen Haftbefehl gegen den Manager.

Ein anderes Verfahren mit Middelhoff geht unterdessen weiter: Der Manager und seine Ehefrau Cornelie haben das Bankhaus Sal. Oppenheim in einem Zivilprozess auf 101 Millionen Euro verklagt. Der ehemalige Top-Manager wirft der inzwischen zur Deutschen Bank gehörenden Privatbank vor, ihn in ruinöse Immobilienfonds getrieben zu haben. Sal. Oppenheim wiederum fordert 78 Millionen Euro von Middelhoff, weil er die Kredite, mit denen er die Fonds finanziert hat, nicht mehr bedienen kann.

fdi/dpa/Reuters