BGH-Urteil "Energy & Vodka" darf Namen behalten
Karlsruhe - Verbraucher sind nun wirklich nicht ganz blöde - so in etwa lässt sich ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Donnerstag auslegen. Der BGH entschied, dass ein alkoholisches Koffein-Mixgetränk weiter unter dem Namen "Energy & Vodka" vertrieben werden darf. Für Verbraucher gehe aus dem Zutatenverzeichnis und weiteren Angaben auf der beanstandeten Aufmachung des Produkts ohne Weiteres hervor, dass es sich um ein Mischgetränk handelt, das aus Wodka und einem Energydrink besteht, so die Feststellung des BGH.
Der Schutzverband der Spirituosenindustrie hatte die Bezeichnung "Energy & Vodka" beanstandet, da sie Verbraucher in die Irre führe.
Die Mischung besteht zu gut einem Viertel aus Wodka und zu drei Vierteln aus einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk. Nach Ansicht des Verbandes vermittelt die Bezeichnung "Energy" unzulässigerweise, dass das Getränk fit mache. Der Verband sieht einen Verstoß gegen die europäische Health-Claim-Verordnung, die regelt, was auf Verpackungen von Lebensmitteln stehen darf und was nicht.
Der BGH folgte der Argumentation nicht. Weder werde mit der Bezeichnung unmittelbar noch mittelbar zum Ausdruck gebracht, dass das Getränk besondere Eigenschaften besitzt. Es werde lediglich auf eine Eigenschaft des Produkts hingewiesen, "die alle Lebensmittel der entsprechenden Gattung aufweisen" (Aktenzeichen.: I ZR 167/12).