Streit über "Monsterbacke" geht vor den Europäischen Gerichtshof - DER SPIEGEL
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Kinderquark EU-Richter sollen über Werbespruch entscheiden

Laut Hersteller ist der Früchtequark "Monsterbacke" "so wichtig wie das tägliche Glas Milch". Eigentlich sollte der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit des Werbespruchs urteilen. Dieser verwies den Streit aber überraschend an den Europäischen Gerichtshof.
Früchtequark: Verbraucherschützer kritisieren hohen Zuckergehalt
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Früchtequark: Verbraucherschützer kritisieren hohen Zuckergehalt

Foto: dapd
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Karlsruhe - Die Molkerei Ehrmann kämpft um ihre umstrittene Werbung für den Früchtequark "Monsterbacke". "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" - mit diesem Slogan hatte der Hersteller für Unmut gesorgt. Über die Zulässigkeit des Spruchs sollte der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Dieser verkündete aber am Mittwoch überraschend kein Urteil, sondern legte den Streit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.

Die Richter in Luxemburg sollen prüfen, ob Ehrmann mit seiner Werbung gegen EU-Vorschriften verstoßen hat. Erst wenn dieser Schritt abgeschlossen ist, wird der BGH das Schlussurteil sprechen. In der Regel dauern Vorabentscheidungen vor dem EuGH mindestens ein Jahr.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte gegen Ehrmann geklagt. Das Problem: "Monsterbacke" enthält zwar so viel Kalzium wie ein Glas Milch, allerdings deutlich mehr Zucker. Darauf werde auf der Verpackung nicht hingewiesen. Die Werbung sei deshalb irreführend.

rit/dapd/AFP