
Das Berliner Landgericht weist einen Unterlassungsantrag gegen „Nius“-Chef Julian Reichelt zurück – es gehe um Kritik am Selbstbestimmungsgesetz, nicht um Liebichs Intimsphäre

Das Berliner Landgericht weist einen Unterlassungsantrag gegen „Nius“-Chef Julian Reichelt zurück – es gehe um Kritik am Selbstbestimmungsgesetz, nicht um Liebichs Intimsphäre

Der Staatsrechtler Markus Ogorek sieht Grundlagen für einen Verbotsantrag. In einem Gutachten plädiert er aber dafür, zunächst die Urteile über AfD-Klagen gegen den Verfassungsschutz abzuwarten.

Selten – womöglich noch nie – stand „Karlsruhe“ derart im Zentrum öffentlicher Aufmerksamkeit wie in den vergangenen Monaten. Wohl oder Schaden für die Demokratie?

Die Ombudsstelle der Uni Hamburg untersucht die Arbeiten der Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf und ihres Ehemanns Hubertus Gersdorf. Ein Sprecher betont den „Grundgedanken der Unschuldsvermutung“.

Wegen eines älteren Urteils halten viele es für erlaubt, die AfD-Politikerin auf diese Weise öffentlich zu schmähen. Doch ein neues Urteil zeigt: Es wird als strafbare Beleidigung bewertet.

Geheimdienst-Experte Markus Ogorek kritisiert fehlende Transparenz von Presse-Hintergrundgesprächen und fordert eine gesetzliche Grundlage. Vorwürfe der AfD, der Staat beeinflusse Medien, wehrt er ab.

Im Mai pausierte das Bundesamt für Verfassungsschutz die vertraulichen Treffen mit Journalisten, dann ging es weiter. Zu Inhalten liegen dem Geheimdienst angeblich keine Informationen vor.

Alle sind beschädigt und von überall droht neuer Schaden, selbst bei einem Rückzug der angegriffenen Juristin. Aber entscheiden, wie es weitergeht, sollte nur das Parlament.

Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Jemeniten gegen Drohneneinsätze über die Air Base Ramstein zurückgewiesen. Doch die Erklärung des Gerichts zeigt: Der Vorstoß war begründet. Eine Analyse.

Der Verfassungsrichter-Kandidatin wird vorgeworfen, sie entziehe Ungeborenen den Schutz von Artikel eins des Grundgesetzes. Dennoch hat der Embryo auch bei ihr ein Recht auf Leben. Eine Analyse.

Statt wie üblich in stillem Einvernehmen neue Richter nach Karlsruhe zu entsenden, hat die Koalition einen Eklat produziert – womöglich etwas, an das wir uns gewöhnen müssen.

Ein Autor mit Vorliebe für Verschwörungen hat erfolgreich gegen eine Stadtbücherei geklagt, weil sie eines seiner Bücher als „umstritten“ markiert. Damit hat er der Demokratie einen Dienst erwiesen.

Die Potsdamer Juristin durchlebt bei ihrer Kandidatur derzeit eine ganz ähnliche Diskussion wie einst ihr Doktorvater Horst Dreier. Eine Rückschau aus dem Tagesspiegel von 2009.

Bei den Verfassungsrichterwahlen geht der Bundestag am Freitag in den Testlauf, ob er eine Zweidrittelmehrheit hinbekommt. Scheitern könnte das vor allem an einer Juristin.

Weht die Fahne zum Christopher Street Day auf Bundesgebäuden? Eine Vorgabe des Innenministeriums spaltet die Regierung. Dafür zeigt der Bundespräsident klare Kante.

Der provokative „ACAB“-Pullover der Grünen-Politikerin Jette Nietzard war ein Aufreger, den Julia Klöckner genutzt hat, um damit Stimmung zu machen. Das war weder fair noch angemessen.

Bundestagspräsidentin Klöckner hatte der Grünen-Politikerin Nietzard angedroht, ihr wegen provokanter Kleidung den Zugang zum Parlament zu sperren. Nun folgen ein Rückzieher und eine Entschuldigung.

In der Union gibt es Widerstand gegen die Wahl der Potsdamer Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf – angeblich, weil sie zu links sei. Aber was wäre daran schlimm?

Als Bundestagspräsidentin war es ihr wichtig, die Queer-Demo zu unterstützen, als Arbeitsministerin streicht Bärbel Bas den Fahnen-Termin – wie viele andere auch.

Wie Bundestagspräsidentin Klöckner verzichtet der Innenminister darauf, die bunte Fahne zum Christopher Street Day zu zeigen – eine Linie, die noch von Dobrindts Vorgängerin Faeser stammt.

Wieder rücken bundesweit und mit großem Tamtam Strafverfolger aus, um Computer sicherzustellen. Eine Maßnahme, die vor allem Nachfrage nach sich selbst erzeugt.

Das reißerische Magazin des Polit-Aktivisten Jürgen Elsässer darf weiter erscheinen. Das Urteil ist ebenso richtig, wie es richtig war, es mit einem Verbot zu versuchen.

Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Verbot des „Compact“-Magazins auf – macht aber in seinem Urteil deutlich, dass extremistische Medien jetzt nicht grundsätzlich aufatmen dürfen.

Die Anordnung des Innenministers zu Zurückweisungen an der Grenze ist hochumstritten. Die zuständigen Beamten der Bundespolizei allerdings melden bisher offenbar keine Bedenken.
öffnet in neuem Tab oder Fenster