
Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig, wenn das Programm dauerhaft politisch einseitig wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden – und die Latte für Verstöße hoch gelegt. Eine Analyse.

Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig, wenn das Programm dauerhaft politisch einseitig wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden – und die Latte für Verstöße hoch gelegt. Eine Analyse.

Eine Frau klagt gegen den Rundfunkbeitrag, weil sie die Sender als Erfüllungsgehilfen staatlicher Meinungsmacht sieht. Das ist natürlich überzogen – aber mehr Kontrolle darf sein.

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Klage des Hochschullehrers Martin Wagener ab. Er hatte in einem Buch türkischstämmigen Deutschen bescheinigt, dass sie „in ihrem Herzen zuvörderst Türken bleiben“.

Ein früherer Ausbilder beim Bundesnachrichtendienst klagt gegen Disziplinarmaßnahmen. Der Vorwurf gegen ihn: Er habe einen „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“ eingeführt, den das Grundgesetz nicht kenne.

Die Bundesregierung möchte vermeiden, dass eine eigene kritische „Auswertung“ zur Asylpraxis öffentlich wird. Denn die stammt noch aus Zeiten der Ampelkoalition.

Weltweit jagt die Justiz Kriminelle, die auf einen digitalen Trick des FBI hereingefallen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat nichts dagegen – aber wie lange noch?

Dem Nachrichtendienst wurde vorgeworfen, die militärische Lage schlechtzureden. Aufklärung dazu gibt es keine – das Bundesverwaltungsgericht sieht sonst Probleme für die Diplomatie.

Der US-Präsident gängelt die freie Presse, wo er kann. Sollte es ein solches Vorgehen der Exekutive auch mal in der Bundesrepublik geben – das Land wäre schlecht darauf vorbereitet.

Der Streit um die Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf hat das Gerichtspersonal in Karlsruhe endgültig zum Politikum gemacht. Das birgt Risiken – die von den Abgeordneten beherrscht werden müssen.

Der Hochschullehrer Martin Wagener wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen seinen Dienstherrn. Vorgeworfen wird ihm ein „ethnisch-kultureller Volksbegriff“ – wie ihn auch die AfD verwenden soll.

Der NDR trennt sich von einer Journalistin, die als Jungkonservative Medien-Karriere macht. Das passt schlecht zum öffentlich-rechtlichen Anspruch, Vielfalt abzubilden. Aber es gibt auch ein Risiko.

In einem Verfahren wegen Verleumdung haben Dresdner Strafverfolger in ungewohnter Weise mit dem Anwalt des Grünen-Politikers kooperiert. Jetzt kommt der Fall vor das Verwaltungsgericht.

Wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue blieb der Bewerber um das OB-Amt in Ludwigshafen bisher außen vor. Doch Paul klagt weiter – bis nach Karlsruhe.

Ermittlungen wegen Graffiti in NRW weiten sich zur politischen Affäre aus, die bis zur Kanzlergattin reicht. Das scheint übertrieben – aber das Grundproblem ist offenkundig.

Mit der Nazi-Losung „Alles für Deutschland“ ging Thüringens AfD-Chef auf Stimmenfang. Er hält das für eine listige Provokation – aber es bleibt eine Straftat.

Sigrid Emmenegger soll vom Bundesverwaltungsgericht zum Bundesverfassungsgericht wechseln. Nichts Ungewöhnliches – und ein Zeichen, dass man Streit vermeiden möchte.

Manches Verhalten zwischen den Geschlechtern ist schlicht widerlich – und meist sind Männer die Täter. Aber der Versuch, alles zu kriminalisieren, was Frauen nicht passt, muss scheitern.

US-Präsident Trump will per Dekret die Briefwahl abschaffen. An dieser Idee ist manches, aber nicht alles falsch. Denn Wahlen sollten grundsätzlich ein Akt sein, der sich vor aller Augen vollzieht.

Ein deutscher Frühpensionär bezieht staatliches Ruhestandsgeld, obwohl er Frau und Kind getötet hat – auf Teneriffa. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht über den ungewöhnlichen Fall entscheiden.

Ein zur Frau gewordener Rechtsextremist rückt in den Strafvollzug ein und feiert das als reaktionäre Provokation. Doch warum sollte es im Gefängnis nicht etwas diverser zugehen?

Der Polit-Influencer Tim Kellner alias „Love Priest“ meint, Satire dürfe alles. Nun fällt er beim Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen ein Urteil wegen Beleidigung durch.

Julian Reichelts krawalliges Nachrichten-Portal klagt vor Gericht gegen eine Beanstandung durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Diese erklärt nun erstmals die Gründe für ihre Maßnahme

In mindestens 20 Fällen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaften wegen der umstrittenen „Politiker-Beleidigung“ des Regierungschefs. Journalistische Recherchen sind unerwünscht.

Es ist möglich, dass Interessenten für Bürgermeisterposten erst gar nicht auf den Wahlzettel kommen. Aber das muss eine Ausnahme bleiben – sonst wächst die Wut auf etablierte Politik weiter
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