
Bundesweit wird wegen der umstrittenen „Politiker-Beleidigung“ gegen Verdächtige ermittelt. Bei Fällen, die Kanzler Merz betreffen, gab es lange eine Art Nachrichtensperre – zu Unrecht, sagt jetzt ein Gericht.

Bundesweit wird wegen der umstrittenen „Politiker-Beleidigung“ gegen Verdächtige ermittelt. Bei Fällen, die Kanzler Merz betreffen, gab es lange eine Art Nachrichtensperre – zu Unrecht, sagt jetzt ein Gericht.

Seit einer Woche soll ein erstauntes Publikum denken, dass die Politik den Schutz vor Fakes im Internet jahrelang verschlafen hat. Und was denken die, die das Problem schon länger kennen?

Die Bundesregierung verweigert seit Januar Informationen zu Telefonaten mit Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner beim Stromausfall. Dabei hatte der Tagesspiegel seinen Verdacht frühzeitig offengelegt.

Wird der Inlandsgeheimdienst gegen Linke eingesetzt, ist es ein Skandal – geht es gegen Rechte, kann es gar nicht genug davon geben. Irgendetwas ist da schief.

Die Justiz verfolgt den Gebrauch von Hitlerkreuzen und Nazi-Parolen zunehmend rigoros. Dabei könnte sie mehr Schaden anrichten, als sie damit je verhütet hat.

Der Regierende Bürgermeister will viel koordiniert haben, bevor er am ersten Tag des Blackouts zum Tennis ging. Nun zeigt sich: Es war wohl weniger, als Wegner öffentlich erzählte.

Fördergeld-Empfänger aus dem Kulturbereich auf Extremismus zu durchleuchten, war nicht die Idee des Bundesbeauftragten Wolfram Weimer. Interne Dokumente zeigen: Es war die Ampel-Regierung, die es so wollte.

Das Kölner Bundesamt beauftragt immer wieder dieselbe Kanzlei, um Klagen der AfD abzuwehren – berieten die Anwälte auch an Gutachten mit?

Weil er einen AfD-nahen Volksbegriff verwendet, wurden dem Hochschullehrer Martin Wagener seine Dienstbezüge gekürzt. Nun wird in Karlsruhe geklärt, wo die Forschungsfreiheit endet.

Das Kölner Verwaltungsgericht sagt mehr zur Einstufung durch den Verfassungsschutz, als es müsste. Das sollte eine Warnung sein.

Strafverfahren wegen Schmähungen des Bundeskanzlers laufen im Bundeskanzleramt zusammen. Aktuell sollen es mehr als 270 Fälle sein. Doch das Amt hat sich einen Trick einfallen lassen, um nichts offenlegen zu müssen.

Nur weil die Rechtspartei eine sogar aus eigener Sicht peinliche Seite zeigt, muss nicht gleich das Abgeordnetengesetz geändert werden – zumal das wie eine „Lex AfD“ aussehen könnte.

Der Ex-Minister bekam als Beschuldigter in Dresden eine ungewöhnliche Vorzugsbehandlung. Das müssen die Strafverfolger nun näher erklären – ein Gerichtsbeschluss zwingt sie dazu.

Ein neuer Passus der bayerischen Gemeindeordnung soll verhindern, dass Leute wie der AfD-Politiker in Stadthallen auftreten. Das mögen Demokraten begrüßen – aber es ist nicht demokratisch.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther darf – als CDU-Politiker – weiter behaupten, das Internetportal „Nius“ berichte faktenfrei und sei demokratiefeindlich. Wird die nächste Instanz anders entscheiden?

Um möglichst wenig aus ihrem Innenleben preiszugeben, ließ sich das Robert-Koch-Institut von Spitzenjuristen beraten und machte aus den Kosten lange ein Geheimnis. Das geht jetzt nicht mehr.

Es gibt viel Kritik am Urteil aus Ungarn gegen eine mutmaßliche deutsche Extremisten-Person. Doch wie kann man darüber hinwegsehen, was sie getan haben soll?

Eine Mitarbeiterin vom Bundesamt für Seeschifffahrt hat sich Vorgaben widersetzt, eine interne Richtlinie geschlechterneutral zu formulieren – und flog raus. Jetzt entscheidet das Landesarbeitsgericht Hamburg.

Ein Urteil aus Stuttgart sollte nicht nur Sozialdemokraten Sorgen bereiten. Andererseits: Was wäre so schlimm daran, wenn bekannt würde, wen man politisch unterstützt?

Berlins Justizsenatorin Badenberg hatte den Gerichtsbeschluss vor einem Jahr noch gefeiert, jetzt hebt das Kammergericht ihn auf. Es sei eine unzulässige Überraschungsentscheidung gewesen, heißt es.

Der Umgang mit Recherche-Anfragen des Tagesspiegels zum Rechtsstreit um „Nius“ gibt Rätsel auf. Offenbar sind Regierung, Landes-CDU und Privatmann Günther allzu eng vernetzt – und verweigern Aufklärung.

Justizministerin Stefanie Hubig will Verurteilten verbieten lassen, für öffentliche Ämter zu kandidieren. Ausgerechnet bei einem Tatbestand, der immer politischer wird.

Das krawallige Online-Portal fühlt sich von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident verleumdet – der sagt nun: Ich habe zu dem Thema bei „Lanz“ nur als Parteipolitiker gesprochen, nicht als Amtsträger.

Ermittler hatten eine journalistische Anfrage des Tagesspiegels an Habecks Verteidiger weitergeleitet. Das Verwaltungsgericht Dresden sah darin eine Verletzung der Pressefreiheit. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
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