Sterbehilfe: Abgeordnete verteidigen Strafrechtsparagrafen 217 - DER SPIEGEL
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Bundesverfassungsgericht Abgeordnete verteidigen Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe

Seit mehr als drei Jahren steht die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe. Das Bundesverfassungsgericht soll den Paragrafen prüfen. Nun hat die Verhandlung begonnen.
Die Verfassungsrichter überprüfen nun die Sterbehilfe-Regelung
Die Verfassungsrichter überprüfen nun die Sterbehilfe-Regelung

Die Verfassungsrichter überprüfen nun die Sterbehilfe-Regelung

Foto: Uli Deck/ DPA
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Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die in Deutschland bei der Sterbehilfe gezogenen Grenzen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Vor dem höchsten deutschen Gericht hat eine zweitägige Verhandlung über das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe begonnen.

Schwer kranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfevereine klagen gegen den vor mehr als drei Jahren eingeführten Strafrechtsparagrafen 217. Er stellt die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe.

Die beiden Mitinitiatoren des Verbots der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Bundestag verteidigten die Regelung. Es habe die Gefahr bestanden, dass Suizidbeihilfe zur normalen Dienstleistung werde, sagte die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese. "Wir wollen nicht, dass sich Menschen unter Druck gesetzt fühlen", ergänzte Michael Brand (CDU). (Lesen Sie hier, was Sie über die Debatte wissen müssen.)

Der Brand/Griese-Entwurf hatte sich 2015 im Bundestag gegen drei Alternativvorschläge durchgesetzt. Seither ist die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" in Deutschland verboten. Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Angehörige und "Nahestehende", die beim Suizid unterstützen, bleiben straffrei.

Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass Suizidhilfe-Vereine wie Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas aus der Schweiz ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten und gesellschaftsfähig werden.

An dem Gesetz gibt es schon lange Kritik. In Karlsruhe klagen aber nicht nur Sterbehelfer und schwerstkranke Menschen, die deren Begleitung in Anspruch nehmen möchten, sondern auch Palliativmediziner und andere Ärzte. Denn "geschäftsmäßig" im juristischen Sinne bedeutet nicht gewerblich, sondern so viel wie "auf Wiederholung angelegt". Die Mediziner befürchten, sich bei der Behandlung todkranker Menschen strafbar zu machen, oder halten Sterbehilfe bei ausweglosem Leiden für moralisch geboten. (Lesen Sie hier, was ein Arzt über die Sterbehilfe sagt.)

Rechtsanwalt Christoph Knauer, der zwei schwerkranke Mitglieder von Sterbehilfe Deutschland vertritt, sagte, professionelle Hilfe sei für beide alternativlos. Angehörige gebe es nicht, oder sie seien nicht zur Unterstützung bereit. Zwei Mitkläger sind während des langen Verfahrens schon gestorben. Die Richter hatten es abgelehnt, das Gesetz auf einen Eilantrag hin bis zum Urteil außer Kraft zu setzen.

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Unter den Klägern war auch der Berliner Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold, der wegen einer Krebserkrankung kurz vor der Verhandlung Suizid beging. In einer Botschaft, die für ihn verlesen wurde, bat er die Richter, sich mit den individuellen Schicksalen zu befassen.

Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle will sich bis Mittwochabend für die Verhandlung Zeit nehmen. Das Urteil wird frühestens in einigen Monaten verkündet. Voßkuhle warnte vor falschen Erwartungen. Es gehe "nicht um die moralische oder politische Beurteilung der Selbsttötung und ihrer Folgen für die Gesellschaft."

Kreisen Ihre Gedanken darum, sich das Leben zu nehmen? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hier finden Sie – auch anonyme – Hilfsangebote in vermeintlich ausweglosen Lebenslagen. Per Telefon, Chat, E-Mail oder im persönlichen Gespräch.

sen/dpa/AFP