Nach dem Urteil aus Karlsruhe Betreuungsgeld könnte noch bis ins nächste Jahr gezahlt werden
Mutter und Sohn: Wer schon Betreuungsgeld bekommt, dem wird es wahrscheinlich nicht gestrichen
Foto: Patrick Seeger/ dpaNach Ansicht von Rechtsexperten können Eltern auch weiterhin Betreuungsgeld vom Bund bekommen - obwohl das Bundesverfassungsgericht die Leistung für verfassungswidrig erklärt hat. Zwar dürften nun keine neuen Anträge mehr positiv beschieden werden, sagt der Kölner Staats- und Verwaltungsrechtler Michael Sachs. Er hatte die Bundesregierung in dem Verfahren in Karlsruhe vertreten. Eltern, denen Betreuungsgeld bereits bewilligt oder sogar ausgezahlt worden ist, könnten sich aber möglicherweise auf Vertrauensschutz berufen, so Sachs.
Soweit der Vertrauensschutz rechtlich anzuerkennen sei, müsse weiter gezahlt werden, schätzt der Jurist die Rechtslage ein. Das könnte etwa der Fall sein, wenn sich Eltern im Vertrauen auf diese Zahlung nicht rechtzeitig um einen Kita-Platz für das im September beginnende neue Kindergarten-Jahr bemüht hätten. Auch wenn der Vertrauensschutz die Weiterzahlung nicht erzwinge, so Sachs, könnte nach Ermessen der Behörden die Zahlung generell fortgeführt werden, etwa bis zum Ende des neuen Kita-Jahres.
Auch die Hamburger Rechtsprofessorin Margarete Schuler-Harms, die mit ihrer Klage für die Hansestadt erfolgreich war, hält eine solche "pauschalisierende Praxis" für wahrscheinlich: Ein sofortiger Stopp der Zahlungen sei nicht zu erwarten. Nur wer bisher zwar einen Antrag gestellt, diesen aber noch nicht bewilligt bekommen habe, so Schuler-Harms, "wird auf jeden Fall leer ausgehen".
Das Bundesverfassungsgericht hatte keine Übergangsregelung für Altfälle getroffen, allerdings auf die Möglichkeit des Vertrauensschutzes verwiesen. Das Bundesfamilienministerium hatte nach dem Urteil bereits zugesichert, dass bereits bewilligte Leistungen vorerst weiter ausgezahlt werden; derzeit prüft die Bundesregierung, was weiter damit geschehen soll.
Für 2015 sind im Bundeshaushalt insgesamt 900 Millionen Euro für das Betreuungsgeld eingeplant. Für die kommenden Jahre bis 2019 hat die Bundesregierung jeweils Kosten von einer Milliarde Euro vorgesehen. Die schwarz-rote Koalition will Anfang September entscheiden, was mit den frei werdenden Mitteln passiert.
Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass die Familienleistung nicht Bundes-, sondern Länderangelegenheit sei. (Lesen Sie hier mehr.) Die auf Drängen der CSU eingeführte Leistung in Höhe von 150 Euro pro Monat erhalten bisher Eltern, die für ihre ein- oder zweijährigen Kinder keine staatlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.