Bundestag will Sterbehilfe neu regeln - DER SPIEGEL
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Gesetzentwürfe Bundestag will Sterbehilfe neu regeln

Die Fraktionen sind sich einig: Die Gesetzgebung zur Sterbehilfe muss neu geregelt werden. Doch wie? Die Entwürfe reichen von einer weitgehenden Freigabe bis hin zum Verbot.
Politiker der Großen Koalition stellen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vor
Politiker der Großen Koalition stellen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vor

Politiker der Großen Koalition stellen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vor

Foto: Gregor Fischer/ dpa
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In Deutschland soll es künftig keine organisierte, gewerbsmäßige Sterbehilfe mehr geben. Das ist die übereinstimmende Absicht aller vier fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfe im Bundestag für eine Neuregelung der Sterbehilfe. Noch in diesem Jahr will der Bundestag über die Entwürfe entscheiden.

Nach geltender Rechtslage sind Suizid und Beihilfe nicht strafbar, aktive Sterbehilfe ist dagegen verboten. Die Gesetzentwürfe reichen von einer weitgehenden Freigabe - sofern die Hilfe nicht am Profit ausgerichtet ist - über eine ärztlich assistierte Selbsttötung bis hin zu einem weitreichenden Verbot der Sterbehilfe.

Eine Gruppe Abgeordneter um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) sowie SPD-Fraktionsvize Carola Reimann und Karl Lauterbach legte ihren Entwurf vor: Sie wollen Ärzten erlauben, sterbenskranken und extrem leidenden Patienten beim Suizid zu helfen. Damit wollen sie Ärzten und Patienten Rechtssicherheit verschaffen.

Das ärztliche Standesrecht werde in diesem Punkt in den regionalen Ärztekammern sehr unterschiedlich gehandhabt, argumentierten die Abgeordneten. In Bayern etwa sei der ärztlich assistierte Suizid erlaubt, in Berlin nicht.

Präsident der Bundesärztekammer gegen Suizidhilfe

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, stellte sich gegen den Vorschlag: "Man soll nicht durch den Arzt sterben, sondern an der Hand des Arztes in den Tod begleitet werden", sagte der Mediziner im ARD-"Morgenmagazin".

Die erste Lesung aller Gruppenanträge ist für den 2. Juli geplant und damit noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Anfang November will der Bundestag dann einen Beschluss fassen.

Die SPD-Politikerin Reimann sagte, Sterbehilfevereinen würde die geschäftliche Grundlage entzogen, wenn der Entwurf ihrer Gruppe Gesetz werde - niemand müsste mehr ins Ausland fahren, um Hilfe beim Sterben zu bekommen.

Im Gegensatz zu den anderen Entwürfen will die Gruppe dazu eine Erlaubnisvorschrift im Zivilrecht schaffen und kein Verbotsgesetz im Strafrecht, wie Hintze sagte.

Gröhe will 200 Millionen für Palliativmedizin ausgeben

Eine Gruppe von CDU-Politikern sieht eine scharfe strafrechtliche Regelung vor: Mit einem neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch soll "Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung" verboten werden. Nur in extremen Ausnahmefällen von großem Leid soll dies straffrei bleiben.

Einig sind sich alle Abgeordneten-Gruppen darin, dass noch vor einer Neuregelung der Sterbehilfe eine bessere Versorgung von Sterbenden in der Palliativ- und Hospizmedizin nötig ist. Ein entsprechendes Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wurde in erster Lesung im Bundestag behandelt. Gröhe will dazu zusätzlich etwa 200 Millionen Euro in die Hand nehmen. Ambulante wie stationäre Palliativ- und Hospizversorgung zu Hause, in Pflegeeinrichtungen, Hospizen oder Krankenhäusern soll flächendeckend ausgebaut werden.

kry/dpa