Die Ampel hat ein Problem: Im Bundeshaushalt fehlen mindestens 60 Milliarden Euro. Ein Nachtragshaushalt soll nun das Schlimmste verhindern. Dennoch: Wichtige Klima- und Wirtschaftsprojekte stehen auf der Kippe. Wie konnte das passieren? Ein Haushaltsdrama in drei Akten.
Akt 1: »Die Schuldenbremse«
Um zu verstehen, was schiefgelaufen ist, müssen wir zunächst die deutsche Form der Schuldenbremse verstehen, die im Grundgesetz verankert ist.
Die Schuldenbremse deckelt die Aufnahme neuer Staatskredite, also Schulden, auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das Ziel: weniger neue Schulden, die künftige Generationen abzahlen müssen.
Allerdings gibt es eine Hintertür: Im Falle von »Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen« darf die Bremse gelockert werden.
Womit wir bei Akt 2 wären: »Die Finanzierung des Ampel-Haushalts«
2021 wütet die Coronapandemie in Deutschland. Eine Notsituation. Die Schuldenbremse wird ausgesetzt.
Im Dezember übernimmt dann die Ampel die Regierungsgeschäfte. In ihrem Koalitionsvertrag stehen viele teure Klima- und Sozialprojekte. Außerdem wird vereinbart: Es soll keine Steuererhöhungen geben. Nun steht die Ampel aber vor der Frage: Woher soll das Geld für unsere Projekte kommen?
Scholz, Lindner und Habeck haben einen Plan: Da zu jenem Zeitpunkt neue Schulden erlaubt sind, weil die Schuldenbremse ja ausgesetzt ist, soll ein Sonderfonds fürs Klima her. Der wird mit Geld befüllt, um es später auszugeben, wenn die Schuldenbremse wieder aktiv ist. Schulden auf Vorrat gewissermaßen. Und so wandern 60 Milliarden Euro in diesen Topf, die eigentlich als Corona-Hilfen gedacht waren, dann aber doch nicht benötigt wurden.
Wichtig ist hierbei zu wissen: Es handelt sich nicht um Geld, das ab jetzt auf einer Bank liegt. Sondern es handelt sich nur um die Erlaubnis, Kredite aufzunehmen.
Und das führt zu Akt 3: »Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts«
Die Union klagt bereits 2022 gegen diese Umwidmung der Coronagelder.
Und das Bundesverfassungsgericht gab den Klägern recht. Die Gelder dürfen nicht beliebig verwendet werden. Außerdem dürfen Sondervermögen wie der Klimafonds, nur in dem Jahr genutzt werden, in dem es bereitgestellt wurde.
Die Erlaubnis neue Kredite für den Klimafonds aufzunehmen erlischt.
Das Problem: Das Geld ist bereits verplant. Und so fehlen nun 60 Milliarden Euro. Da die Schuldenbremse für 2023 wieder galt, steht die Ampel nun erneut vor der Frage: Woher soll das Geld für unsere Projekte kommen?