UNI SPIEGEL 4/2001 - Inhaltsverzeichnis
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Nr. 4 / 01.07.2001 • Alle Ausgaben •
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streiten »VIERTELHERZIGE REFORM«

Die Juristenausbildung geht an der Realität vorbei: Nach wie vor ist das Ausbildungsziel die »Befähigung zum Richteramt« - obwohl mittlerweile etwa drei Viertel aller Juristen mit zweitem Staatsexamen Rechtsanwälte werden. Zudem werden sie im Referendariat zwei Jahre lang auf Staatskosten ausgebildet. Die Justizminister der Länder planten deswegen, die Juristenausbildung radikal umzugestalten: So sollten etwa das erste Staatsexamen und das Referendariat gestrichen, stattdessen ein Praxisjahr ins Studium integriert und ans Examen eine einjährige Einarbeitungsphase angeschlossen werden, getrennt nach den Berufswegen Anwaltschaft oder Justiz. Doch Ende vergangenen Jahres fanden diese Pläne keine Mehrheit mehr. Jetzt haben die Justizminister Anfang Juni ein abgespecktes Konzept beschlossen. Danach sollen unter anderem > die Betreuungsrelation im Studium verbessert werden; > Unis die Schwerpunktfächer (wie Medienrecht oder Wirtschaftsstrafrecht) selbst prüfen, die Ergebnisse sollen zu 25 Prozent in die Note des Staatsexamens einfließen; > alle Länder Zwischenprüfungen einführen; zudem können die Länder Teile des ersten Staatsexamens vorziehen, um die Prüfung zu entzerren; > Praktiker auch schon an der Uni unterrichten; Uni und Referendariat sollen stärker an der »rechtsberatenden Praxis« orientiert werden, durch Kurse und Klausuren etwa zu Vertragsgestaltung und Anwaltsrecht; > die Referendare, die Anwälte werden wollen, mindestens zwölf Monate in einer Anwaltskanzlei ausgebildet werden.

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