Microsoft-Kartellprozess M-Day in Redmond
Washington - Kollar-Kotelly will ihre Entscheidung gegen 22.30 Uhr mitteleuropäischer Zeit bekannt geben. Die Bundesrichterin könnte den bereits seit vier Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen Microsoft und verschiedenen US-Kartellbehörden ein für alle mal beenden. Beobachter halten dies jedoch für unwahrscheinlich.
1998 hatten Kartellbehörden des Bundes und zahlreicher US-Staaten gegen Microsoft geklagt. Ihr Vorwurf: Der Konzern dominiere den Markt für Betriebssysteme und nutze seine Marktmacht illegalerweise aus, um seine Wettbewerber zu behindern und zu schädigen.
Nach einem längeren Verfahren, das die Anklagepunkte im Wesentlichen bestätigte, einigten sich das amerikanische Justizministerium sowie neun der Bundesstaaten im November 2001 auf einen Vergleich mit dem Softwarehersteller. Dieser sieht vor, dass Microsoft seinen Wettbewerbern in größerem Umfang als bisher Informationen über sein Betriebssystem Windows zur Verfügung stellen muss. Außerdem darf der Redmonder Konzern PC-Hersteller nicht mehr dazu zwingen, auf neue Rechner neben Windows auch noch bestimmte Zusatzsoftware aufzuspielen.
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Der US-Kongress sowie zahlreiche größere Unternehmen der Technologiebranche kritisierten den Vergleich seinerzeit als zu lasch. Neun Bundesstaaten, darunter die Hightech-Hochburg Kalifornien, klagten erneut und verlangen eine Nachbesserung der Vergleichskonditionen. Kollar-Kotelly wird heute ihre Entscheidung verkünden.
Prozessbeobachter rechnen nicht damit, dass Microsoft ohne weiteren Ärger davon kommt. Als wichtiger Hinweis gilt ihnen die Tatsache, dass die letzten Anhörungen nunmehr 19 Wochen zurückliegen. "Wenn sie lediglich einen Stempel unter den Tunney-Act-Vergleich setzen wollte, hätte sie sich wohl kaum fünf Monate Zeit gelassen", sagte Rechtsprofessor Robert Lande von der Universität Baltimore der "Los Angeles Times".
Verdächtiger Plural
Als wahrscheinlichste Variante gilt, dass Kollar-Kotelly einige der Forderungen übernimmt, die von den klagenden Staaten vorgeschlagen wurden. Ganz oben auf der Liste: Microsoft möge den Windows-Quellcode veröffentlichen - gewissermaßen die DNS des Betriebssystems. Dann wären Wettbewerber in der Lage, ihre Produkte besser auf Windows abzustimmen.
Genaues weiß jedoch niemand - die Richterin hat in den vergangenen Monaten peinlichst darauf geachtet, keinerlei Signale in die eine oder andere Richtung auszusenden - schließlich ist im Laufe des Verfahrens bereits ein Richter über seine unvorsichtigen Äußerungen gestolpert. Wegen der totalen Funkstille werden von Beobachtern sogar winzige Details interpretiert - selbst einzelne Buchstaben zählen. Dass das Gericht in seiner Pressemitteilung davon spricht, Kollar-Kotelly werde heute "opinion