Microsoft-Kartellprozess: M-Day in Redmond - DER SPIEGEL
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Microsoft-Kartellprozess M-Day in Redmond

Am späten Freitagabend wird die US-Bundesrichterin Colleen Kollar-Kotelly entscheiden, ob das kartellrechtliche Urteil gegen Microsoft in seiner jetzigen Form Bestand hat oder neu verhandelt werden muss. Prozessbeobachter erwarten, dass die Richterin dem Softwareriesen weitere Fesseln anlegen wird.
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Washington - Kollar-Kotelly will ihre Entscheidung gegen 22.30 Uhr mitteleuropäischer Zeit bekannt geben. Die Bundesrichterin könnte den bereits seit vier Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen Microsoft und verschiedenen US-Kartellbehörden ein für alle mal beenden. Beobachter halten dies jedoch für unwahrscheinlich.

1998 hatten Kartellbehörden des Bundes und zahlreicher US-Staaten gegen Microsoft   geklagt. Ihr Vorwurf: Der Konzern dominiere den Markt für Betriebssysteme und nutze seine Marktmacht illegalerweise aus, um seine Wettbewerber zu behindern und zu schädigen.

Nach einem längeren Verfahren, das die Anklagepunkte im Wesentlichen bestätigte, einigten sich das amerikanische Justizministerium sowie neun der Bundesstaaten im November 2001 auf einen Vergleich mit dem Softwarehersteller. Dieser sieht vor, dass Microsoft seinen Wettbewerbern in größerem Umfang als bisher Informationen über sein Betriebssystem Windows zur Verfügung stellen muss. Außerdem darf der Redmonder Konzern PC-Hersteller nicht mehr dazu zwingen, auf neue Rechner neben Windows auch noch bestimmte Zusatzsoftware aufzuspielen.

Der US-Kongress sowie zahlreiche größere Unternehmen der Technologiebranche kritisierten den Vergleich seinerzeit als zu lasch. Neun Bundesstaaten, darunter die Hightech-Hochburg Kalifornien, klagten erneut und verlangen eine Nachbesserung der Vergleichskonditionen. Kollar-Kotelly wird heute ihre Entscheidung verkünden.

  • Gemäß dem "Tunney Act" entscheidet die Richterin darüber, ob der im August zwischen dem US-Justizministerium und Microsoft geschlossene außergerichtliche Vergleich im öffentlichen Interesse ist. Kollar-Kotelly ist nicht befugt, den Vergleich zu verändern; sie kann ihn nur komplett akzeptieren oder ablehnen.
  • Gleichzeitig muss die Richterin die Forderungen von neun US-Bundesstaaten nach schärferen Auflagen gegen Microsoft beurteilen. Die Staaten haben einen Vorschlag unterbreitet, wie der Vergleich vom November 2001 modifiziert werden soll. Kollar-Kotelly kann den vorgeschlagenen Remeduren ganz, teilweise, oder gar nicht zustimmen. Urteilt die Richterin im Sinne der Staaten, dürfte es ein weiteres Verfahren geben.
  • Prozessbeobachter rechnen nicht damit, dass Microsoft ohne weiteren Ärger davon kommt. Als wichtiger Hinweis gilt ihnen die Tatsache, dass die letzten Anhörungen nunmehr 19 Wochen zurückliegen. "Wenn sie lediglich einen Stempel unter den Tunney-Act-Vergleich setzen wollte, hätte sie sich wohl kaum fünf Monate Zeit gelassen", sagte Rechtsprofessor Robert Lande von der Universität Baltimore der "Los Angeles Times".

    Verdächtiger Plural

    Als wahrscheinlichste Variante gilt, dass Kollar-Kotelly einige der Forderungen übernimmt, die von den klagenden Staaten vorgeschlagen wurden. Ganz oben auf der Liste: Microsoft möge den Windows-Quellcode veröffentlichen - gewissermaßen die DNS des Betriebssystems. Dann wären Wettbewerber in der Lage, ihre Produkte besser auf Windows abzustimmen.

    Genaues weiß jedoch niemand - die Richterin hat in den vergangenen Monaten peinlichst darauf geachtet, keinerlei Signale in die eine oder andere Richtung auszusenden - schließlich ist im Laufe des Verfahrens bereits ein Richter über seine unvorsichtigen Äußerungen gestolpert. Wegen der totalen Funkstille werden von Beobachtern sogar winzige Details interpretiert - selbst einzelne Buchstaben zählen. Dass das Gericht in seiner Pressemitteilung davon spricht, Kollar-Kotelly werde heute "opinions" veröffentlichen, deuten Experten als Hinweis darauf, dass in beiden verhandelten Punkten ein Urteil zu erwarten ist.