"Monsterbacke"-Quark: Gutachter kritisiert Ehrmann-Werbung - DER SPIEGEL
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Prozess um "Monsterbacke"-Quark Gutachter kritisiert Ehrmann-Werbespruch

In der Werbung ist alles erlaubt? Von wegen! Über den Spruch "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" soll sogar der Europäische Gerichtshof urteilen. Im Prozess um den Fruchtquark "Monsterbacke" droht dem Joghurt-Hersteller Ehrmann eine juristische Schlappe.
Quark-Packung: Werbung verspricht laut Gutachter eine "positive Wirkung"
Quark-Packung: Werbung verspricht laut Gutachter eine "positive Wirkung"

Quark-Packung: Werbung verspricht laut Gutachter eine "positive Wirkung"

Foto: Franziska Kraufmann/ dpa
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Luxemburg - Der Werbespruch für den Fruchtquark "Monsterbacke" ist umstritten, er steht auf jeder Packung zu lesen. "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" soll die Quarkspeise der Firma Ehrmann angeblich sein. Dieser Satz verspreche eine positive Wirkung für die Gesundheit, erklärte am Donnerstag nun ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das Problem dabei: Der Hersteller erklärt nicht, welchen gesundheitlichen Vorteil die Milchspeise genau haben soll.

Die Worte riefen beim Verbraucher eine "Vermutung für eine positive Wirkung von Milch auf die Gesundheit" hervor, heißt es in der Stellungnahme des Gutachters. Und wenn Firmen ihre Produkte mit Angaben zur gesundheitlichen Wirkung beschriften, müssen sie laut EU-Recht weitere Hinweise zum behaupteten gesundheitlichen Nutzen machen - sonst ist die Werbung unzulässig.

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Foto: foodwatch

Generalanwalt Wathelet teilt diese Auffassung. In seinen Schlussanträgen hob er hervor, die Werbung könne beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck erwecken, der Quarkkonsum wirke sich positiv auf die Gesundheit aus, begründete Wathelet seinen Antrag. Der EuGH ist an die Schlussanträge seiner Generalanwälte nicht gebunden, folgt ihnen aber in der Regel. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Foodwatch: "Die Monsterbacken lauern überall"

Hersteller Ehrmann argumentiert derweil, der umstrittene Spruch verspreche gar keine gesundheitliche Wirkung. Das sieht der BGH anders, und nun auch der EuGH-Gutachter. Der EU-Experte ließ aber offen, was genau die Firma auf die "Monsterbacke"-Packung schreiben müsse. Dies hängt davon ab, welche Regelungen des relevanten EU-Gesetzes Anwendung finden. Dies müsse der BGH klären, der zuvor bereits schon mit dem Fall beschäftigt war.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch sieht ein grundlegendes Problem: "Die Monsterbacken lauern überall", sagte der stellvertretende Geschäftsführer von Foodwatch, Matthias Wolfschmidt. "Die werbewütigen Akteure im Lebensmittelmarkt werden freiwillig nicht auf ihre gesetzlich geduldete Irreführung der Verbraucher verzichten." Die Firma Ehrmann war für eine Stellungnahme hierzu zunächst nicht zu erreichen.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte gegen Ehrmann geklagt. Der Vorwurf: "Monsterbacke" enthält zwar so viel Kalzium wie ein Glas Milch, allerdings deutlich mehr Zucker. Darauf werde auf der Verpackung nicht hingewiesen. Die Werbung sei deshalb irreführend.

bos/dpa/AFP