Privathaftpflicht vergleichen: Gut versichert, wenn etwas schiefgeht
Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen, wenn man anderen im Alltag einen Schaden zufügt, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Beim Vergleich zählen deshalb neben dem Beitrag vor allem ausreichend hohe Versicherungssummen, die mitversicherten Personen und Leistungen, die zur eigenen Lebenssituation passen.
Ein beschädigtes Smartphone lässt sich meist noch aus eigener Tasche ersetzen. Ganz anders sieht es aus, wenn man beispielsweise beim Radfahren einen schweren Unfall mit Personenschaden verursacht: Behandlung, Verdienstausfall und eine möglicherweise lebenslange Pflege der betroffenen Person können Forderungen in Millionenhöhe auslösen.
Die Privathaftpflicht gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen, obwohl ihr Abschluss grundsätzlich freiwillig ist. Sie schützt im vereinbarten Umfang auch dann, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entsteht. Absichtlich verursachte Schäden sind dagegen ausgeschlossen.
Dabei bezahlt der Versicherer nicht einfach jede Rechnung. Zunächst prüft er, ob überhaupt eine Haftung besteht und die verlangte Summe angemessen ist. Unberechtigte Forderungen wehrt er gegebenenfalls vor Gericht ab – auf eigene Kosten. Dieser sogenannte passive Rechtsschutz gehört bereits zur Haftpflichtversicherung.
Alle Informationen zur KFZ-Versicherung und Tipps für die richtige Tarifwahl finden Sie in unserem Ratgeber KFZ-Versicherungen.
Die Versicherungssumme sollte nicht zu knapp bemessen sein. Wer hier am Beitrag ein paar Euro spart, der spart an der falschen Stelle. Der Bund der Versicherten empfiehlt mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass höhere Summen häufig nur wenig mehr kosten.
Entscheidend ist allerdings nicht nur die große Zahl in der Tarifübersicht. Für einzelne Leistungen können wesentlich niedrigere Grenzen gelten, etwa beim Schlüsselverlust. Auch die Höchstleistung je geschädigter Person verdient einen Blick in die Bedingungen.
| Leistung | Worauf es beim Vergleich ankommt |
|---|---|
| Hohe Versicherungssumme | Personen-, Sach- und Vermögensschäden einschließen; zusätzliche Begrenzungen einzelner Leistungen prüfen |
| Forderungsausfalldeckung | Schutz, wenn man selbst geschädigt wird und der Verantwortliche weder ausreichend versichert noch zahlungsfähig ist; Voraussetzungen und Mindestschadenhöhe beachten |
| Schäden an der Mietwohnung | Mietsachschäden ausdrücklich einschließen; Ausschlüsse etwa für Glas oder bestimmte Einbauten prüfen |
| Geliehene und gemietete Gegenstände | Separat prüfen: Der Schutz für die Mietwohnung umfasst nicht automatisch die geliehene Kamera oder gemietete Möbel |
| Fremde Schlüssel | Private und bei Bedarf berufliche Schlüssel sowie elektronische Zugangsmittel einschließen; Erstattungsgrenze und Selbstbehalt beachten |
| Deliktunfähige Personen | Für Familien mit kleinen Kindern wichtig; je nach Haushalt auch für mitversicherte Menschen mit Demenz |
| Schutz im Ausland | Geltungsbereich und maximale Aufenthaltsdauer prüfen, besonders bei längeren Reisen oder einem Auslandssemester |
Die Unterscheidung zwischen Mietwohnung und beweglichen Gegenständen ist besonders wichtig: Ein Tarif kann Schäden am gemieteten Wohnraum abdecken und bei einem geliehenen Notebook trotzdem eine Lücke lassen. Ebenso bedeutet „Schlüsselverlust versichert“ nicht zwangsläufig, dass sämtliche Kosten einer Schließanlage oder Folgeschäden übernommen werden.
Als Orientierung für den Jahresbeitrag nennt der Bund der Versicherten rund 40 bis 120 Euro. Der tatsächliche Beitrag hängt unter anderem davon ab, wer mitversichert wird und welche Leistungen und Selbstbeteiligungen vereinbart sind.
Wie kann man bei der Privathaftpflicht sinnvoll sparen? Ein Selbstbehalt kann den Beitrag senken, hier ein Rechenbeispiel: Spart ein Tarif jährlich 20 Euro, verlangt im Schadenfall jedoch 150 Euro Eigenanteil, verbraucht ein einziger entsprechend hoher Schaden die Ersparnis von siebeneinhalb Jahren. Das spricht nicht grundsätzlich gegen eine Selbstbeteiligung – macht den Preisunterschied aber besser einschätzbar.
Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten deshalb bei allen Angeboten derselbe Personenkreis, ähnliche Leistungen und derselbe Selbstbehalt zugrunde liegen. Erst dann zeigt sich, welcher Tarif tatsächlich günstiger ist.
Ein Single-Tarif schützt grundsätzlich nur die versicherte Person. Für Paare mit gemeinsamem Haushalt reicht häufig ein gemeinsamer Vertrag; bei unverheirateten Partnern sollte die Mitversicherung ausdrücklich bestätigt sein. Eine gemeinsame Adresse allein genügt nicht.
Kinder können über einen Familientarif abgesichert sein. Der Schutz endet dabei nicht zwangsläufig mit dem 18. Geburtstag: Während Schule und erster Berufsausbildung oder erstem Studium besteht häufig weiterhin Versicherungsschutz. Bei Auszug, Ausbildungswechsel, längeren Unterbrechungen und Berufseinstieg sollte man die Bedingungen überprüfen und sich die weitere Mitversicherung schriftlich bestätigen lassen.
„Eltern haften für ihre Kinder“ stimmt so pauschal nicht. Kinder unter sieben Jahren sind grundsätzlich nicht selbst schadenersatzpflichtig. Eltern müssen ebenfalls nicht automatisch zahlen, sondern vor allem dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Beschädigt ein kleines Kind das Eigentum eines Nachbarn, kann es deshalb sein, dass niemand rechtlich zum Ersatz verpflichtet ist. Soll die Versicherung auch in solchen Fällen leisten, muss der Tarif Schäden durch deliktunfähige Kinder ausdrücklich einschließen. Für bestimmte Unfälle mit Kraftfahrzeugen gelten bei Kindern unter zehn Jahren zusätzliche gesetzliche Besonderheiten.