Riester-Rente Verbraucherschützer warnen vor Märchenerzählern
Berlin - Verbraucherzentralen warnen, dass es momentan im Land nur so von "Märchenerzählern" wimmelt. Von qualifizierter und objektiver Beratung könne selten die Rede sein, warnt etwa der Versicherungsexperte Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Stuttgart.
Obwohl noch nicht entschieden ist, über welchen Anlageprodukten im nächsten Jahr tatsächlich das staatliche Füllhorn ausgeschüttet wird, würden Kunden jetzt schon mit haarsträubenden Garantieversprechen geködert und massiv zum Abschluss gedrängt. Dabei würden sie meistens "katastrophal" und zum Teil völlig falsch informiert, kritisiert auch das TV-Magazin WISO.
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Ab 2002 fördert der Staat mit Zuschüssen zur privaten Altersvorsorge das Sparen für den Lebensabend. Eile ist aber auf keinen Fall geboten, stellen die Verbraucherschützer klar. Selbst wer erst am 31. Dezember 2002 einen Vertrag unterschreibt, verliert keinen Pfennig Fördergeld.
Wer sich vorher informiert, lässt sich nicht austricksen
Der Tipp der Verbraucherschützer: Wer Geld in neuen Riester-Produkte anlegen will, sollte sich zuerst selbst schlau machen, damit er Beratern von Banken oder Versicherungen später völlig hilflos gegenüber sitzt.
Und noch ein Problem gilt es frühzeitig zu beachten: Das staatlich "gesponserte" Geld darf nicht an Rentner mit Ruhesitz im Ausland ausgezahlt werden. Will sich jemand seinen Lebensabend auf Teneriffa mit dem "Riester-Zuckerl" versüßen, wird ihm der Fiskus einen Strich durch die Rechnung machen und die gesamten Zuschüsse wieder zurückverlangen - ein wichtiger Punkt, den kaum ein Berater bislang kannte, wie WISO herausfand. Wichtig ist auch, über die harten Konsequenzen eines vorzeitigen Vertragsausstiegs Bescheid zu wissen.
An die Versteuerung der Rente denken
Förderungswürdig sind grundsätzlich nur risikoarme Anlageangebote von Banken, Versicherern und Fondsgesellschaften, die Ruheständlern Zeit ihres Lebens eine gleich bleibende oder steigende monatliche Rente garantieren können. Sicherheit geht vor Ertrag. Wie der Staat gibt, nimmt er dann allerdings auch wieder. Jeder sollte sich darüber im Klaren sein, dass die "Riester-Rente" bei Auszahlung mit 100 Prozent versteuert werden muss. Um sich guten Gewissens im nächsten Jahr für eine Altersvorsorgeform mit staatlichem Segen entscheiden zu können, ist viel Rechnerei nötig. Auf eigene Faust geht das angesichts der komplizierten Materie kaum. Bei Beratungsgesprächen sollte man sich daher unbedingt genau vorrechnen lassen, was man an Mindestbeträgen anlegen muss, um die höchste Förderung zu erhalten.
Auf Tipps von Verbrauchermagazinen warten
Selbst Beamte oder Selbstständige, die normalerweise leer ausgehen, können Geld vom Staat bekommen, wenn ihre Ehepartner pflichtversichert sind. Mit Förderung rechnen können sogar Beschäftigte in 630-Mark-Jobs. "Wird darauf verzichtet, sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen, kann das ein sinnvoller Weg sein, je nach Lebenssituation", betont Verbraucherschützer Grieble.
Je mehr Angebote aus verschiedenen Branchen man auf dem Tisch hat, desto leichter fällt ein Überblick über Seriosität und Renditechancen, meint der Stuttgarter Experte. Sinnvoll sei auch, die Analysen einschlägiger Wirtschafts- und Verbrauchermagazine im kommenden Jahr abzuwarten.