Strom-Grundversorgung: Warum sich ein Tarifvergleich lohnt
In Kooperation mit TARIFFUXX

// 09.09.2026 16:24 Uhr

Strom-Grundversorgung erklärt

Warum sich ein Tarifvergleich lohnt

Strom-Grundversorgung erklärt: Was heißt das für meinen Stromanbieter?

Die Grundversorgung stellt sicher, dass Haushalte auch ohne selbst gewählten Stromtarif versorgt werden. Bequem ist das zwar, häufig zahlt man dafür aber mehr als in anderen Stromtarifen – ein Preisvergleich kann deshalb fast immer die Stromkosten senken. Auch Ökostrom-Tarife sind, entgegen immer noch kursierenden Gerüchten, oft deutlich günstiger als der Grundversorger.

Auf den Punkt gebracht
  • Die Grundversorgung ist häufig teurer als andere verfügbare Stromtarife
  • Aus der Grundversorgung kann man mit einer Frist von zwei Wochen wechseln
  • Beim Anbieterwechsel wird der Strom nicht abgestellt

Teure Grundversorgung beim Strom

Im Durchschnitt ist Strom in der Grundversorgung teurer als bei einem anderen Stromanbieter. Nach dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur lag der durchschnittliche Strompreis in der Grundversorgung zum 1. April 2025 bei 44,93 Cent/kWh. Haushalte bei einem anderen Lieferanten als dem örtlichen Grundversorger zahlten durchschnittlich 38,20 Cent/kWh.

Wie groß der Preisunterschied im Einzelfall ausfällt, hängt vom Wohnort, Verbrauch und aktuellen Tarifangebot ab. Auch ein Grundversorgungstarif kann zeitweise konkurrenzfähig sein. Wer länger in der Grundversorgung ist, sollte deshalb nicht automatisch wechseln, aber auf jeden Fall die verfügbaren Strompreise vergleichen.

Für den Stromvergleich reichen Postleitzahl und Jahresverbrauch. Den Verbrauch findet man auf der letzten Stromabrechnung.

Kann beim Stromanbieterwechsel der Strom ausfallen?

Die einfache Antwort: nein. Ein normaler Anbieterwechsel führt nicht dazu, dass der Strom abgestellt wird. Der Strom kommt weiterhin über dasselbe Netz ins Haus. Auch Stromzähler und Leitungen bleiben unverändert.

Selbst wenn es bei der Zuordnung zum neuen Anbieter Probleme gibt, fällt die Stromversorgung nicht einfach aus. Für solche Fälle gibt es die gesetzlich geregelte Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger.

Die Sorge vor einer Versorgungslücke ist daher kein Grund, in einem teureren Grundversorgungstarif zu bleiben.

Seit Juni 2025 muss der technische Wechsel des Stromlieferanten werktags innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Das bedeutet allerdings nicht, dass bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen entfallen.

Grundversorgung beim Umzug vermeiden

Wer beim Umzug direkt mit dem gewünschten Stromtarif starten möchte, sollte den neuen Vertrag rechtzeitig vor dem Einzug abschließen. Der neue Anbieter benötigt etwas Vorlauf, damit die Belieferung zum gewünschten Termin beginnen kann. Auf der sicheren Seite ist man mit mindestens zwei Wochen Vorlauf, besser mehr.

Wer dagegen erst kurz vor dem Einzug oder sogar danach einen Stromvertrag abschließt, kann zunächst in der Grundversorgung landen. Denn: eine rückwirkende Anmeldung beim gewünschten Stromanbieter ist nicht möglich. Der neue Vertrag gilt erst ab dem bestätigten Lieferbeginn. Für den Stromverbrauch davor muss man die Grundversorgung bezahlen.

Auch bei einem regulären Anbieterwechsel sollte man den neuen Vertrag nicht bis zum letzten Moment aufschieben. Entscheidend ist, dass der neue Lieferbeginn an den bisherigen Vertrag anschließt. Beim Wechselservice übernimmt der neue Anbieter in der Regel die Abstimmung des Liefertermins.

Grundversorgung kündigen

Die Grundversorgung kann man vergleichsweise flexibel verlassen. Der Vertrag ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.

Wer einen neuen Stromtarif abschließt, muss die Kündigung beim Grundversorger in der Regel nicht selbst erledigen. Der neue Anbieter kann den Wechsel übernehmen. Wichtig ist, beim Vertragsabschluss korrekte Angaben (Name, Anschrift etc.) zu machen und anschließend die Bestätigung des neuen Lieferbeginns zu prüfen.

Zum Wechseltermin sollte man außerdem den Zählerstand ablesen und dokumentieren. So lassen sich alter und neuer Stromverbrauch sauber voneinander abgrenzen.

Grundversorgung und Ersatzversorgung sind nicht dasselbe

Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt. Die Grundversorgung ist ein regulärer Stromvertrag mit dem örtlichen Grundversorger. Sie entsteht beispielsweise, wenn man nach einem Einzug Strom verbraucht, ohne vorher einen anderen Stromvertrag abgeschlossen zu haben.

Die Ersatzversorgung greift dagegen unter bestimmten Umständen vorübergehend ein. Das kann beispielsweise passieren, wenn ein Stromlieferant kurzfristig ausfällt und die Lieferung nicht mehr übernimmt.

Die Ersatzversorgung ist auf höchstens drei Monate begrenzt und kann vergleichsweise teuer sein. Wer dort landet, sollte deshalb möglichst schnell einen neuen Stromtarif suchen.

Wann kann die Grundversorgung trotzdem sinnvoll sein?

Der wichtigste Vorteil der Grundversorgung ist ihre Flexibilität. Es gibt keine lange Vertragsbindung und die Kündigungsfrist beträgt nur zwei Wochen. Das kann beispielsweise praktisch sein, wenn man nur für kurze Zeit eine flexible Stromversorgung benötigt oder sich noch nicht länger an einen neuen Tarif binden möchte.

Für eine dauerhafte Versorgung sollte man jedoch regelmäßig prüfen, ob diese Flexibilität den möglichen Mehrpreis rechtfertigt. Ein günstigerer Stromtarif kann trotz längerer Vertragslaufzeit die bessere Wahl sein.

Häufige Fragen zur Strom-Grundversorgung
Was ist die Grundversorgung beim Strom?
Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Stromversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Grundversorger ist grundsätzlich das Energieunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden versorgt.
Wie erfährt man, wer der eigene Grundversorger ist?
Der örtliche Netzbetreiber kann Auskunft darüber geben, welches Unternehmen aktuell Grundversorger ist. Auch auf der Stromrechnung ist der bestehende Lieferant angegeben.
Kommt man beim Einzug automatisch in die Grundversorgung?
Wer in einer neuen Wohnung Strom verbraucht, ohne zuvor einen anderen Stromvertrag abgeschlossen zu haben, schließt durch den Stromverbrauch grundsätzlich einen Vertrag mit dem Grundversorger. Ein später abgeschlossener Stromvertrag kann nicht rückwirkend für den bereits verbrauchten Strom gelten.
Kann man die Strom-Grundversorgung jederzeit kündigen?
Die Grundversorgung kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden. Dadurch ist sie deutlich flexibler als viele Stromverträge mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit.
Kann beim Wechsel aus der Grundversorgung der Strom abgestellt werden?
Ein normaler Anbieterwechsel führt nicht zu einer Unterbrechung der Stromversorgung. Sollte die Belieferung durch den neuen Anbieter nicht wie geplant beginnen, greifen die gesetzlichen Mechanismen der Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung.
Was passiert, wenn der neue Stromanbieter ausfällt?
Kann ein Lieferant die Versorgung unerwartet nicht übernehmen, springt grundsätzlich der örtliche Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung ein. Die Ersatzversorgung läuft maximal drei Monate. In dieser Zeit sollte man einen neuen Stromvertrag abschließen.
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