AfD-Verbot: Grüne laden Union, SPD und Linke zu Fraktions-Gespräch - DER SPIEGEL
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Vorstoß im Bundestag Grüne laden Union, SPD und Linke zu Gespräch über AfD-Verbot ein

Die Debatte über ein AfD-Verbot war zuletzt abgeflaut. Nun wagt die Grünen-Fraktionsspitze einen neuen Vorstoß – und lädt alle anderen demokratischen Fraktionen zur Beratung. Es gehe um den »Schutz der Menschen«.
Spitzengrüne im Bundestag, darunter die Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann (l) und Katharina Dröge (2.v.l)
Spitzengrüne im Bundestag, darunter die Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann (l) und Katharina Dröge (2.v.l)

Spitzengrüne im Bundestag, darunter die Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann (l) und Katharina Dröge (2.v.l)

Foto: Michael Kappeler / dpa

Parteien können keine andere Partei verbieten. Aber sie können, mit ausreichender Mehrheit im Bundestag, das Bundesverfassungsgericht beauftragen, über ein Verbot zu entscheiden. Genau das wird seit Monaten im Parlament immer wieder diskutiert, bisher ohne Ergebnis. Nun unternehmen die Spitzen der Grünenfraktion einen neuen Anlauf – und haben die Fraktionsvorsitzenden von Union, SPD und Linke zu einem Gespräch über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren eingeladen.

In dem Brief der zwei Co-Vorsitzenden, Katharina Dröge und Britta Haßelmann, an Jens Spahn (CDU), Matthias Miersch (SPD) sowie an die beiden Vorsitzenden der Linksfraktion, Heidi Reichinnek und Sören Pellmann, heißt es: »Der Deutsche Bundestag hat vor dem Hintergrund unserer geschichtlichen Verantwortung die rechtliche und politische Pflicht, sich ernsthaft mit der Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens zu befassen, wenn ein entsprechender Anlass besteht.« Dieser Zeitpunkt sei – angesichts der fortschreitenden Radikalisierung der AfD – jetzt gekommen.

Ein »ermutigendes Signal«

»Zum Schutz der Menschen und der Demokratie« müsse ein Parteiverbotsverfahren nun verantwortungsvoll geprüft und gegebenenfalls rasch auf den Weg gebracht werden, schreiben die Fraktionschefinnen in ihrem Brief, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Hierfür sei ein gemeinsames Vorgehen der demokratischen Fraktionen von zentraler Bedeutung.

Der jüngste Beschluss des SPD-Parteitages, der sich einstimmig für eine Prüfung eines möglichen AfD-Parteiverbots ausgesprochen habe, sei aus ihrer Sicht ein »ermutigendes Signal«. »Gerne möchten wir mit Ihnen über die weiteren konkreten Schritte sprechen, damit wir ein entsprechendes parlamentarisches Verfahren kurzfristig gemeinsam einleiten können«, schlagen Haßelmann und Dröge den Adressaten vor. Idealerweise sollte ein solches Gespräch bereits für die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause – also kommende Woche – vereinbart werden, denn »die Angelegenheit drängt: Es geht um die Verteidigung unserer Demokratie«.

Die SPD-Delegierten hatten Ende Juni einen Antrag beschlossen, in dem es hieß: »Jetzt ist die Zeit, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die Voraussetzungen schaffen, um unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können.« Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle Material dafür zusammentragen.

Zustimmung bei der Linken, Skepsis in der Union

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass es die AfD fortan als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD gegen diesen Schritt legte die Behörde die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis. Mehr über die Hintergründe lesen Sie hier .

Die Meinungen über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren sind geteilt. Die Innenminister von Bund und Ländern haben die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der AfD vereinbart, falls die neue Einstufung des Verfassungsschutzes gerichtlich bestätigt wird. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vertritt die Auffassung, ein Verbotsverfahren wäre Wasser auf die Mühlen der Opfererzählung der AfD. Er wolle die AfD lieber »wegregieren«. Die Linke hingegen positioniert sich klar für ein Verbot der Rechtsextremen.

DER SPIEGEL

Über ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das Verfahren ist langwierig. Einen entsprechenden Antrag können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen.

mrc/dpa