Reaktionen nach Bewertung des Verfassungsschutzes Scholz warnt vor »Schnellschuss« bei AfD-Verbotsverfahren
Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextrem ein. Kanzler Scholz begrüßt den Schritt, mahnt aber zur Besonnenheit. Innenministerin Faeser wehrt sich gegen Vorwürfe. Die Partei selbst will sich juristisch wehren. Die Reaktionen im Überblick.
AfD-Bundesvorstand auf dem Parteitag in Essen (2024)
Foto:Rafael Heygster / DER SPIEGEL
Über 1100 Seiten ist der Bericht des Verfassungsschutzes lang. Das Ergebnis der Geheimdienstler: Die AfD ist »gesichert rechtsextremistisch« und zwar bundesweit.
Der Verfassungsschutz sieht es als erwiesen an, dass die AfD eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik darstellt. Die AfD vertrete einen ethnischen Volksbegriff, mit dem ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert und Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte als Deutsche zweiter Klasse behandelt würden. Das widerspreche klar der Menschenwürdegarantie des Artikels 1 des Grundgesetzes.
Lesen Sie hier mehr zum Gutachten des Verfassungsschutzes: Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextremistisch ein
Faeser: Keine politische Einflussnahme
Bundeskanzler Olaf Scholz sagte, die Einschätzung des Verfassungsschutzes sei eine sehr detailreiche Begründung. Ein Verbotsverfahren dürfe aber jetzt nicht überstürzt kommen. »Ich bin gegen einen Schnellschuss«, so Scholz.
Innenministerin Nancy Faeser betonte, der Verfassungsschutz habe die Einschätzung selbst getroffen. »Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen«, sagte sie laut einer Mitteilung. Dabei arbeite die Sicherheitsbehörde eigenständig. »Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben«, so Faeser weiter.
SPD-Generalsekretär Matthias Miersch sagte dem SPIEGEL, die Neubewertung als gesichert rechtsextrem sei ein »klares verfassungsrechtliches Signal: Wer die Menschenwürde systematisch angreift, stellt sich außerhalb des Grundgesetzes«.
Der Verfassungsschutz habe gezeigt, dass »das Weltbild der AfD eine klare Sprache spricht. Was klingt wie Rassismus, was aussieht wie Rassismus, ist am Ende Rassismus«, so Miersch weiter.
AfD-Spitze: »Juristisch zur Wehr setzen«
Die AfD hat unterdessen rechtliche Schritte gegen die Verfassungsschutz-Einstufung angekündigt. So sei die Entscheidung angeblich politisch motiviert. Die Partei werde sich »gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen«, erklärten die Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die Entscheidung des Verfassungsschutzes sei »ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie«.
Auch Beatrix von Storch, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, wittert durch die Bewertung des Verfassungsschutzes einen »Anschlag auf die Demokratie«. Der »Bild«-Zeitung sagte sie, dies bereite »den Weg in einen autoritären Staat«.
Beatrix von Storch
Foto: Mike Schmidt / IMAGOCSU: »Wahl von AfD in repräsentative Ämter kaum denkbar«
Die stellvertretende Bundestagspräsidentin Andrea Lindholz (CSU) forderte einen neuen Umgang mit der Partei. »Als gesichert rechtsextremistische Gruppierung ist die AfD keine Partei wie jede andere. Sie sollte so auch nicht behandelt werden – erst recht nicht im Parlament«, so Lindholz.
»Eine Wahl von AfD-Vertretern in repräsentative Funktionen wie das Bundestags-Präsidium oder Ausschussvorsitze halte ich nun für kaum mehr denkbar«, sagte Lindholz. Sollten AfD-Abgeordnete das Parlament vertreten, so würde dem »Ansehen des Deutschen Bundestages massiv schaden.«
CSU-Chef Markus Söder bezeichnete das Gutachten als »finalen Weckruf«. Es könne keine Zusammenarbeit mit Demokratiefeinden geben. »Die Brandmauer steht weiterhin. Wir haben einen klaren Kurs: keine Dämonisierung, aber eben auch keine Relativierung«, so Söder weiter.
Berlins Justizsenatorin und Ex-Verfassungsschützerin Felor Badenberg (CDU) sagte dem SPIEGEL, sie begrüße, dass es »nach der intensiven Prüfung nun eine Entscheidung gibt«. Weiter betonte sie: »Diese Einschätzung bringt Klarheit für alle Beteiligten und ist eine Konsequenz der zunehmenden Radikalisierung der Partei in den vergangenen Jahren.«
Ein Parteiverbotsverfahren sei nicht zwangsläufig die Folge der Einstufung. »Die Entscheidung darüber, ob ein solches eingeleitet wird, liegt bei den antragsberechtigten Verfassungsorganen und ist eine politische Entscheidung«, sagte Badenberg. »Die Einstufung des Verfassungsschutzes wird dabei eine wesentliche Rolle spielen.«
Felor Badenberg
Foto: Bernd von Jutrczenka / dpaDer sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) nennt die Bewertung des Verfassungsschutzes einen klaren Fingerzeig für alle, die es wissen wollen: »Unsere Demokratie hat sich mit dem Verfassungsschutz ein Instrument geschaffen, um frühzeitig warnen zu können. Doch eines ist ebenso klar: Die Feinde unserer Demokratie bekämpft nicht allein der Staat. Die Verteidigung der Demokratie beginnt in der Mitte unserer Gesellschaft.«
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagte dem SPIEGEL: »Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem ist eine sehr deutliche fachliche Bewertung, mit der alle demokratischen Kräfte umgehen müssen.«
Für alle demokratischen Parteien in Deutschland müsse deshalb klar sein, dass die AfD der politische Hauptgegner sei. »Der AfD die Existenzgrundlage zu entziehen, ist zentrale Aufgabe aller Demokraten. Das gelingt am besten dadurch, indem die Probleme der Menschen gelöst werden – sachlich, fundiert und wirkungsvoll.«
Wüst sei überzeugt, dass die neue Bundesregierung diese Aufgabe »beherzt annehmen« werde.
Der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings sagte dem SPIEGEL: »Die möglichen rechtlichen Konsequenzen müssen wir jetzt gründlich prüfen.« Eines sei aber schon klar: »Die Einstufung durch den Verfassungsschutz ist kein Ersatz für den politischen Kampf gegen die AFD.« Er sei »zuversichtlich, dass der politische Neuanfang und konkrete Erfolge der neuen Bundesregierung enttäuschte Wähler für die Demokratie zurückgewinnen können.«
Grüne: Bewertung ist deutliche Absage an Zusammenarbeit mit AfD
Aus Sicht der Grünen ist die Bewertung des Verfassungsschutzes nur konsequent. »Die Partei steht nicht nur in weiten Teilen, sondern in Gänze mit unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Kriegsfuß«, hieß es von Konstantin von Notz und Irene Mihalic. Von Notz ist Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Mihalic ist Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen.
Irene Mihalic
Foto: Michael Kappeler / dpaDie AfD sei eine für Demokratie und Rechtsstaat insgesamt brandgefährliche Partei. »Die heutige Entscheidung ist auch ein deutlicher Wink in Richtung derjenigen, die zuletzt für eine Normalisierung der Partei plädierten«, erklärten die beiden – offenkundig mit Bezug auf Stimmen aus der Union. Dort hatte Jens Spahn zuletzt für eine Zusammenarbeit in organisatorischen Fragen mit der AfD geworben.
Clara Bünger, Bundestagsabgeordnete der Linken bezeichnete die Entscheidung gegenüber dem SPIEGEL als überfällig: »Wäre die Neubewertung durch die Behörde früher veröffentlicht worden, würden jetzt weniger Rechtsextreme im Bundestag sitzen. Wir dürfen nicht zulassen, dass die AfD mit den Mitteln der Demokratie die Demokratie selbst abschafft. »
Weitere Kritik von der AfD
Parteivize Stephan Brandner sagte der »Rheinischen Post«, die Entscheidung sei »inhaltlich völliger Blödsinn« und habe mit »Recht und Gesetz überhaupt nichts zu tun«. Auch der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Baden-Württemberg, Anton Baron, kritisiert die Neubewertung der AfD als gesichert rechtsextremistisch als rein politisches Manöver. Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterliege direkt den Weisungen des Bundesinnenministeriums. »Das sagt alles.« Dass das Gutachten nicht veröffentlicht werden solle, spräche Bände. »Es ist traurig, wie es um die Demokratie in unserem Lande steht, wenn die Altparteien nun gar mit politisch fragwürdigsten Mitteln gegen die stärkste Oppositionspartei vorgehen.«
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version war von einem »Urteil« durch den Verfassungsschutz die Rede. Da es sich nicht um ein Gericht handelt, haben wir den Fehler korrigiert.