// 04.09.2026 09:13 Uhr
Ablauf, Fristen und Tipps – Stromwechsel Schritt für Schritt erklärt

Ein Stromanbieterwechsel ist in wenigen Schritten erledigt und führt nicht zu einer Unterbrechung der Stromversorgung. Neben dem passenden neuen Tarif benötigt man lediglich einige Angaben aus der bisherigen Stromrechnung.
Ausgangspunkt ist am besten die letzte Jahresabrechnung. Dort findet man den bisherigen Stromverbrauch und wichtige Angaben zum bestehenden Vertrag. Für den Stromvergleich reichen zunächst die Postleitzahl und der Jahresverbrauch in Kilowattstunden.
Anschließend vergleicht man die verfügbaren Stromtarife. Neben dem angezeigten monatlichen Preis sind Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie (erhöht sich der Preis nach 12 oder 24 Monaten?) und mögliche Bonusbedingungen wichtig.
Der eigene Jahresverbrauch sollte möglichst realistisch angegeben werden, da er den angezeigten Gesamtpreis beeinflusst. Setzt man ihn zu niedrig an, kommt eine spätere Nachzahlung.
Hat man einen passenden Tarif gefunden, schließt man den neuen Vertrag ab. Bei einem Anbieterwechsel übernimmt der neue Stromanbieter in der Regel die Kündigung beim bisherigen Anbieter.
Zum Wechseltermin sollte man den Zählerstand ablesen und dokumentieren. Ein Foto des Stromzählers bietet sich als Nachweis an. Nach dem Wechsel ist es außerdem ratsam, die Schlussrechnung des bisherigen Anbieters zu kontrollieren. Diese wird allerdings erst einige Wochen nach Vertragsende zugesandt.
☐ Jahresverbrauch aus der letzten Stromrechnung prüfen
☐ Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist beim Altvertrag kontrollieren
☐ Stromtarife nach Preis und Vertragsbedingungen vergleichen
☐ Passenden Tarif auswählen und Wechsel beauftragen
☐ Prüfen, ob der neue Anbieter die Kündigung übernimmt
☐ Bestätigung und Lieferbeginn kontrollieren
☐ Zählerstand zum Wechseltermin dokumentieren
☐ Schlussrechnung des bisherigen Anbieters prüfen
Ein neuer Vertrag bei einem Stromanbieter ist etwas anderes als ein neuer Handyvertrag oder Internetvertrag, dennoch sind manche Punkte aus Vertragssicht vergleichbar.
Ein Anbieterwechsel verändert den Stromanschluss nicht. Leitungen, Zähler und örtliches Stromnetz bleiben unverändert. Kann die Belieferung durch den neuen Anbieter nicht rechtzeitig beginnen, sorgen die gesetzlichen Regelungen zur Grund- oder Ersatzversorgung dafür, dass weiterhin Strom geliefert wird. Die Abrechnung erfolgt über den sogenannten Strom-Grundversorger, dieser meldet sich automatisch und schickt eine Rechnung.
Bei einem regulären Wechsel übernimmt meist der neue Stromanbieter die Kündigung des bisherigen Vertrags. Wann die neue Belieferung beginnen kann, hängt jedoch auch von der Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags ab.
Selbst kündigen sollte man nur, wenn eine Kündigungsfrist unmittelbar abläuft oder ein Sonderkündigungsrecht genutzt wird, etwa bei einer Preiserhöhung. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.
Bei einem Umzug sollte man sich bereits vor dem Einzug um den Stromvertrag für die neue Wohnung kümmern. Ein neuer Stromliefervertrag kann nicht rückwirkend für bereits verbrauchten Strom abgeschlossen werden. Ohne vorher vereinbarten Vertrag erfolgt die Belieferung in der neuen Wohnung in der Regel zunächst über die Grundversorgung.
Auch der bisherige Vertrag endet durch den Umzug nicht automatisch. Ob man ihn kündigen kann oder der Anbieter den Vertrag am neuen Wohnort fortführt, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die Zählerstände der alten und neuen Wohnung sollte man bei der Übergabe dokumentieren.
Ökostrom-Tarife sind meist gar nicht oder nur unwesentlich teurer als solche, die rein konventionell hergestelltes Strom vermarkten. Weitere Informationen zu diesen Tarifen sowie einen Vergleich gibt es auf der Ratgeberseite zu Ökostrom-Tarifen.
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